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Verwaltungsakt

Ein Verwaltungsakt ist eine hoheitliche Maßnahme einer Behörde, die einen Einzelfall auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts verbindlich regelt und unmittelbare Rechtswirkung nach außen entfaltet.

Gesetzliche Definition

Der Begriff ist in § 35 VwVfG geregelt. Typische Verwaltungsakte sind Genehmigungen, Gebührenbescheide und Gewerbeuntersagungen.

Merkmale

Erforderlich sind eine hoheitliche Maßnahme, eine Behörde, öffentlich-rechtliches Handeln, eine Regelung, ein Einzelfall und Außenwirkung. Fehlt die Regelungswirkung, kann ein Realakt vorliegen.

Wirksamkeit und Rechtsschutz

Ein Verwaltungsakt wird grundsätzlich mit seiner Bekanntgabe wirksam. Gegen einen belastenden Verwaltungsakt kommen je nach Fall Widerspruch und Anfechtungsklage in Betracht.

Beispiel

Die Baugenehmigung regelt verbindlich, dass der Antragsteller das genehmigte Vorhaben errichten darf.

Häufige Fragen

Ist jeder Behördenbrief ein Verwaltungsakt?

Nein. Reine Hinweise oder Auskünfte enthalten regelmäßig keine verbindliche Regelung.

Kann er mündlich ergehen?

Ja, soweit keine besondere Form vorgeschrieben ist.

Verwandte Begriffe

Allgemeinverfügung, Verwaltungsverfahren, Bestandskraft, Widerspruch

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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