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Schuld

Schuld bezeichnet im Strafrecht die persönliche Vorwerfbarkeit einer rechtswidrigen Tat. Bestraft werden kann grundsätzlich nur, wer schuldfähig ist, das Unrecht erkennen konnte und ohne Entschuldigungsgrund handelte.

Stellung im Deliktsaufbau

Nach Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeit wird geprüft, ob dem Täter die Tat persönlich vorgeworfen werden kann. Die Schuld betrifft damit nicht das äußere Geschehen, sondern die individuelle Verantwortlichkeit.

Voraussetzungen

Zur Schuld gehören insbesondere die Schuldfähigkeit, das Unrechtsbewusstsein und das Fehlen von Entschuldigungsgründen. Auch vermeidbare Irrtümer können für die Beurteilung bedeutsam sein.

Beispiel

Ein Täter erfüllt vorsätzlich einen Straftatbestand und handelt rechtswidrig. War er wegen einer schweren psychischen Störung schuldunfähig, fehlt dennoch die strafrechtliche Schuld.

Häufige Fragen

Ist Schuld dasselbe wie Vorsatz?

Nein. Vorsatz gehört grundsätzlich zum Tatbestand; Schuld ist die persönliche Vorwerfbarkeit der Tat.

Kann eine rechtswidrige Tat schuldlos begangen werden?

Ja. Das ist etwa bei Schuldunfähigkeit oder einem anerkannten Entschuldigungsgrund möglich.

Verwandte Begriffe

Schuldfähigkeit, Rechtswidrigkeit, Vorsatz, Entschuldigender Notstand. Weitere Grundlagen finden sich auf strafrecht-faq.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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