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Widerspruchsrecht nach DSGVO

Widerspruchsrecht nach DSGVO erlaubt dem Betroffenen, aus Gründen seiner besonderen Situation einer Verarbeitung zu widersprechen, die auf öffentlicher Aufgabe oder berechtigten Interessen beruht. Der Verantwortliche darf dann grundsätzlich nicht weiterverarbeiten, sofern er keine zwingenden schutzwürdigen Gründe oder Erfordernisse für Rechtsansprüche nachweist. Gegen Direktwerbung kann jederzeit ohne besondere Begründung widersprochen werden; dies umfasst das damit verbundene Profiling. Auf das Recht ist klar hinzuweisen.

Rechtliche Bedeutung

Der Widerspruch wirkt für die Zukunft und zwingt zu einer erneuten, einzelfallbezogenen Prüfung der Interessenlage. Er ist von einem Widerruf der Einwilligung zu unterscheiden. Maßgeblich sind Artikel 21 der DSGVO. Die unionsrechtliche Einordnung erläutern auch Europarecht FAQ und die Wörterbuchartikel zu Datenschutzrecht, Datenschutz-Grundverordnung, personenbezogene Daten und allgemeines Persönlichkeitsrecht.

Abgrenzung

Der Widerruf betrifft eine Einwilligung; der Widerspruch richtet sich gegen Verarbeitungen auf anderen ausdrücklich genannten Rechtsgrundlagen.

Beispiel

Ein Kunde widerspricht der Nutzung seiner Kaufdaten für personalisierte Postwerbung. Der Händler muss diese Werbenutzung beenden.

FAQ

Braucht Direktwerbewiderspruch Gründe?

Nein. Gegen Verarbeitung zu Direktwerbezwecken kann der Betroffene jederzeit ohne Begründung widersprechen.

Müssen die Daten danach gelöscht werden?

Nicht zwingend. Für andere zulässige Zwecke können sie weiter gespeichert werden, müssen aber für Werbung gesperrt sein.

Wie ist auf das Recht hinzuweisen?

Spätestens bei der ersten Kommunikation muss es ausdrücklich, verständlich und getrennt von anderen Informationen hervorgehoben werden.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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