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Bundesratspräsident

Bundesratspräsident ist der für ein Jahr gewählte Vorsitzende des Bundesrates. Er beruft den Bundesrat ein, leitet seine Sitzungen und vertritt das Verfassungsorgan nach außen. Die Präsidentschaft wechselt nach einer politisch vereinbarten Reihenfolge zwischen den Regierungschefs der Länder. Ist der Bundespräsident verhindert oder endet sein Amt vorzeitig, nimmt der Bundesratspräsident dessen Befugnisse übergangsweise wahr. Dadurch wird staatliche Handlungsfähigkeit ohne eigenes dauerhaftes Ersatzamt gesichert.

Rechtliche Bedeutung

Der Bundesratspräsident organisiert die Arbeit des Länderorgans und besitzt zugleich eine verfassungsrechtliche Vertretungsfunktion für das Staatsoberhaupt. Rechtsgrundlagen und systematischen Zusammenhang zeigen Artikel 52 und Artikel 57 im Grundgesetz; ergänzend erläutert das-grundgesetz.de die Verfassungsordnung. Verwandte Wörterbuchartikel sind Verfassungsrecht, Grundgesetz, Bundesstaat und Gewaltenteilung sowie Bundesrat und Bundespräsident.

Abgrenzung

Er ist nicht Präsident eines Landesparlaments und führt auch nicht die Bundesregierung. Sein Hauptamt bleibt regelmäßig das des Regierungschefs eines Landes.

Beispiel

Kann der Bundespräsident wegen Krankheit ein Gesetz nicht ausfertigen, nimmt der Bundesratspräsident die Befugnisse nach Artikel 57 GG vertretungsweise wahr.

FAQ

Wie lange dauert die Amtszeit?

Der Bundesrat wählt seinen Präsidenten für ein Jahr.

Wer bestimmt die Reihenfolge der Länder?

Sie beruht auf einer politischen Vereinbarung der Länder, der sogenannten Königsteiner Vereinbarung.

Wird er direkt vom Volk gewählt?

Nein. Die Wahl erfolgt durch den Bundesrat.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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