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Kontinuitätsgrundsatz

Kontinuitätsgrundsatz ist ein familienrechtliches Abwägungskriterium, nach dem bei Entscheidungen über Sorge, Aufenthalt oder Umgang die Stabilität der bisherigen Lebensverhältnisse des Kindes berücksichtigt wird. Verlässliche Bezugspersonen, Betreuung, Schule, Geschwister und soziales Umfeld sollen nicht ohne gewichtigen Grund verändert werden. Der Grundsatz ist kein starrer Vorrang des bestehenden Zustands. Er wird mit Bindungen, Förderungsmöglichkeiten, Kindeswillen und weiteren Kindeswohlbelangen zu einer Gesamtentscheidung verbunden.

Rechtliche Bedeutung

Kontinuität kann dem Kind Sicherheit geben und Entwicklungsbrüche vermeiden. Sie darf einen ungünstigen Zustand aber nicht dauerhaft verfestigen.

Voraussetzungen und Folgen

Bedeutsam sind Dauer und Qualität der bisherigen Betreuung sowie die absehbaren Folgen eines Wechsels. Alle Umstände sind kindbezogen zu würdigen.

Beispiel

Beide Eltern sind erziehungsgeeignet. Das Kind lebt jedoch seit Jahren stabil bei einem Elternteil, besucht dort Schule und hat enge soziale Bindungen. Dies kann für den Verbleib sprechen.

Häufige Fragen

Entscheidet immer der bisherige Aufenthalt?

Nein. Kontinuität ist nur eines von mehreren Kriterien.

Kann ein Wechsel trotzdem richtig sein?

Ja, wenn andere Kindeswohlbelange deutlich überwiegen.

Spielt der Kindeswille eine Rolle?

Ja. Seine Bedeutung wächst regelmäßig mit Alter und Reife.

Weiterführende Hinweise

Verwandte Begriffe sind Kindeswille, Kindeswohlgefährdung, Umgangsausschluss, Getrenntleben.

Vertiefend: § 1697a BGB.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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