| |

Gesundheitsfürsorge

Gesundheitsfürsorge ist der Teil der elterlichen Personensorge, der Entscheidungen über medizinische Untersuchung, Behandlung, Vorsorge, Therapie, Medikamente und Gesundheitsdaten des minderjährigen Kindes umfasst. Bei gemeinsamer Sorge treffen Eltern Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung grundsätzlich gemeinsam; alltägliche Maßnahmen darf häufig der betreuende Elternteil entscheiden. Maßstab sind medizinische Notwendigkeit, Nutzen und Risiken, der Entwicklungsstand, die Einwilligungsfähigkeit und der Kindeswille. In Notfällen dürfen unaufschiebbare Maßnahmen veranlasst werden.

Rechtliche Bedeutung

Die Gesundheitsfürsorge vermittelt keine uneingeschränkte Verfügungsmacht. Ärztliche Aufklärung, Einwilligungsfähigkeit des Kindes und dessen Persönlichkeitsrechte bleiben eigenständig zu beachten.

Voraussetzungen und Folgen

Bei erheblichen Meinungsverschiedenheiten kann das Familiengericht die Entscheidungsbefugnis für die konkrete Frage einem Elternteil übertragen. Eine generelle Sorgeübertragung ist dafür nicht stets erforderlich.

Beispiel

Getrennte Eltern streiten über eine längerfristige Psychotherapie ihres Kindes. Das Gericht überträgt nach sachverständiger Beratung die konkrete Entscheidung einem Elternteil.

Häufige Fragen

Darf der betreuende Elternteil allein zum Arzt gehen?

Routineuntersuchungen und gewöhnliche Behandlungen darf er regelmäßig organisieren; bedeutsame Eingriffe verlangen grundsätzlich gemeinsames Handeln.

Kann das Kind selbst einwilligen?

Ja, wenn es Wesen, Bedeutung und Risiken der Behandlung ausreichend verstehen und abwägen kann.

Was gilt im Notfall?

Unaufschiebbare medizinische Maßnahmen dürfen zum Wohl des Kindes veranlasst werden; der andere Elternteil ist unverzüglich zu informieren.

Weiterführende Hinweise

Ergänzend sind die Wörterbuchartikel Elterliche Sorge, Kindeswohl, Kindeswille und Getrenntleben hilfreich. Vertiefende, nicht werbliche Informationen bietet info-familienrecht.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Substantiierungslast

    Substantiierungslast bezeichnet die Pflicht einer Partei, entscheidungserhebliche Tatsachen so konkret vorzutragen, dass das Gericht die rechtlichen Voraussetzungen prüfen und der Gegner sich gezielt erklären kann. Pauschale Behauptungen reichen nicht, wenn nähere Angaben nach den Umständen möglich und erforderlich sind. Wie detailliert vorgetragen werden muss, hängt vom Streitstoff, dem Wissensstand der Partei und dem Vortrag des…

  • Scheidungsfolgenvereinbarung

    Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag, mit dem Ehegatten die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen ihrer Trennung oder Scheidung einvernehmlich regeln. Gegenstand können insbesondere Zugewinnausgleich, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Ehewohnung, Hausratsteilung und Vermögensfragen sein. Vereinbarungen zu Sorge und Umgang sind nur eingeschränkt bindend, weil das Kindeswohl maßgeblich bleibt. Je nach Inhalt ist notarielle Beurkundung oder eine gerichtliche Protokollierung erforderlich….

  • | |

    Inkassoschreiben

    Inkassoschreiben ist die außergerichtliche Zahlungsaufforderung eines Inkassodienstleisters, der eine fremde oder abgetretene Forderung einzieht. Das Schreiben begründet nicht selbst die behauptete Schuld und ist kein gerichtlicher Titel. Der Empfänger sollte Gläubiger, Forderungsgrund, Höhe, Fälligkeit und geltend gemachte Nebenforderungen prüfen. Ist die Forderung berechtigt und der Schuldner im Verzug, können erforderliche Inkassokosten im gesetzlichen Umfang als…

  • | |

    Versteigerung

    Versteigerung ist ein Verfahren, bei dem Interessenten konkurrierende Gebote abgeben und der Vertrag nach § 156 BGB grundsätzlich erst durch den Zuschlag zustande kommt. Ein Gebot erlischt, wenn ein höheres Gebot abgegeben oder die Versteigerung ohne Zuschlag geschlossen wird. Die Regel betrifft klassische Auktionen; bei Internetplattformen kann der Vertrag je nach Gestaltung bereits nach den…

  • | | | |

    Integritätsinteresse

    Integritätsinteresse bezeichnet das besondere Interesse eines Geschädigten daran, seine vertraute beschädigte Sache zu erhalten und weiter zu nutzen, statt sie durch eine wirtschaftlich gleichwertige Sache zu ersetzen. Im Verkehrsunfallrecht rechtfertigt dieses Interesse unter engen Voraussetzungen eine Reparatur, deren Kosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Es wird regelmäßig durch eine fachgerechte Reparatur und eine anschließende angemessene Weiternutzung des…

  • Arbeitsrecht

    Arbeitsrecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, welche die abhängige Beschäftigung und die kollektiven Beziehungen im Arbeitsleben regeln. Das Individualarbeitsrecht betrifft vor allem das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, etwa Begründung, Inhalt und Beendigung des Arbeitsvertrags. Das kollektive Arbeitsrecht behandelt insbesondere Betriebsverfassung, Tarifverträge und Arbeitskampf. Die Regelungen verteilen sich auf zahlreiche Gesetze sowie auf Richterrecht und…