Freiheitliche demokratische Grundordnung

Die freiheitliche demokratische Grundordnung bezeichnet die grundlegenden Verfassungsprinzipien, die eine freiheitliche Demokratie prägen und eine Gewalt- oder Willkürherrschaft ausschließen. Zu ihrem Kern gehören insbesondere die Menschenwürde, das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, unabhängige Gerichte sowie das Recht auf politische Opposition. Der Begriff ist zentral für den Schutz der demokratischen Verfassungsordnung gegen ihre Gegner.

Geschützter Kern der Demokratie

Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist kein Sammelbegriff für jede einzelne Verfassungsnorm. Sie erfasst die unverzichtbaren Grundprinzipien eines freien und demokratischen Gemeinwesens. Besonders eng verbunden ist sie mit der Menschenwürde, dem Demokratieprinzip und dem Rechtsstaatsprinzip.

Bedeutung im Verfassungsrecht

Der Begriff spielt etwa beim Parteiverbot und bei weiteren Instrumenten der wehrhaften Demokratie eine Rolle. Hintergrundinformationen bieten das-grundgesetz.de und parteienrecht-faq.de.

Beispiel

Eine Partei, die planvoll auf die Abschaffung freier Wahlen und einer unabhängigen Justiz hinarbeitet, richtet sich gegen zentrale Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Häufige Fragen

Ist jede Verfassungskritik gegen die Grundordnung gerichtet?

Nein. Kritik und das Eintreten für verfassungsgemäße Änderungen gehören zur demokratischen Freiheit.

Wo erscheint der Begriff?

Er findet sich unter anderem in Regelungen über Parteien, Vereinigungen und den öffentlichen Dienst.

Verwandte Begriffe

Wehrhafte Demokratie, Parteiverbot, Demokratieprinzip, Gewaltenteilung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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