Anerkenntnisurteil
Anerkenntnisurteil ist ein Urteil, das ergeht, wenn der Beklagte den vom Kläger geltend gemachten Anspruch im Prozess ganz oder teilweise anerkennt. Das Gericht prüft dabei grundsätzlich nicht, ob der Anspruch materiell-rechtlich besteht, wohl aber die Prozessvoraussetzungen und die Wirksamkeit des Anerkenntnisses. Das Urteil kann ohne mündliche Verhandlung erlassen werden. Seine Kostenfolgen hängen insbesondere davon ab, ob der Beklagte Anlass zur Klage gegeben und den Anspruch sofort anerkannt hat.
Rechtliche Bedeutung
Das prozessuale Anerkenntnis bindet den Beklagten und ermöglicht eine schnelle Titulierung ohne streitige Sachprüfung.
Voraussetzungen und Folgen
Erforderlich sind eine eindeutige, unbedingte Erklärung und ein zulässiger Klageantrag. Bei Teilanerkenntnis kann ein Teilanerkenntnisurteil ergehen.
Beispiel
Ein Verkäufer bestreitet die Kaufpreisforderung zunächst nicht und erkennt sie im schriftlichen Vorverfahren vollständig an. Das Gericht erlässt ohne Beweisaufnahme ein Anerkenntnisurteil.
Häufige Fragen
Prüft das Gericht den Anspruch inhaltlich?
Grundsätzlich nicht; es prüft aber Zulässigkeit und Wirksamkeit des Anerkenntnisses.
Kann nur ein Teil anerkannt werden?
Ja. Dann kann über diesen Teil vorab durch Teilanerkenntnisurteil entschieden werden.
Wer trägt die Kosten?
Regelmäßig der Beklagte; bei sofortigem Anerkenntnis ohne Klageanlass kann § 93 ZPO den Kläger belasten.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Prozessvoraussetzungen, Zulässigkeit einer Klage, Rechtshängigkeit, Klageantrag und Begründetheit einer Klage. Vertiefend: Zivilrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.