Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof ist das oberste Bundesgericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Er entscheidet hauptsächlich über Revisionen und Rechtsbeschwerden in Zivil- und Strafsachen und sichert damit die Einheitlichkeit und Fortbildung des Rechts. Eine neue umfassende Tatsachenfeststellung findet regelmäßig nicht statt. Der Gerichtshof ist in Zivil- und Strafsenate sowie besondere Senate gegliedert; bei Abweichungen können Große Senate oder Vereinigte Große Senate entscheiden. Sein Sitz ist Karlsruhe, einzelne Strafsenate haben ihren Sitz in Leipzig.
Einordnung
Artikel 95 Grundgesetz und das Gerichtsverfassungsgesetz bestimmen Stellung und Organisation des Bundesgerichtshofs.
Aufbau und Zuständigkeit
Welche Senate zuständig sind, ergibt sich aus Gesetz und Geschäftsverteilungsplan. Der Generalbundesanwalt wirkt in Strafsachen als Bundesanwaltschaft mit.
Beispiel
Ein Oberlandesgericht lässt die Revision in einem Zivilprozess zu. Der zuständige Zivilsenat des Bundesgerichtshofs prüft das Urteil auf Rechtsfehler.
Häufige Fragen
Ist der Bundesgerichtshof ein Verfassungsgericht?
Nein. Verfassungsfragen im besonderen Verfahren entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Erhebt er neue Beweise?
Als Revisionsgericht prüft er grundsätzlich Rechtsfehler auf festgestellter Tatsachengrundlage.
Sind alle Senate in Karlsruhe?
Nein. Bestimmte Strafsenate haben ihren Sitz in Leipzig.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Instanzenzug, Rechtsweg, Gesetzlicher Richter, Prozessrecht und Bundesverfassungsgericht. Vertiefend: Das Grundgesetz und gesetzliche Grundlage.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.