Beste verfügbare Techniken
Beste verfügbare Techniken sind der wirksamste und fortschrittlichste Entwicklungsstand von Tätigkeiten und Betriebsweisen, der praktisch geeignete Emissionsgrenzwerte und Genehmigungsanforderungen für Industrieanlagen ermöglicht. „Beste“ meint ein hohes Umweltschutzniveau insgesamt, „verfügbar“ die wirtschaftlich und technisch zugängliche Anwendung, „Techniken“ umfassen Technologie, Planung, Betrieb und Stilllegung. Der unionsrechtlich geprägte Maßstab wird durch BVT-Merkblätter und BVT-Schlussfolgerungen konkretisiert. Behörden müssen ihn bei Genehmigung und Überwachung einschlägiger Anlagen berücksichtigen.
Rechtliche Einordnung
Der Begriff stammt besonders aus dem europäischen Industrieemissionsrecht. Er ähnelt dem Stand der Technik, besitzt aber eigenständige unionsrechtliche Konkretisierungsverfahren.
Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Genehmigungsauflagen und Emissionswerte orientieren sich an veröffentlichten BVT-Schlussfolgerungen. Abweichungen benötigen die gesetzlich vorgesehenen besonderen Voraussetzungen und Begründungen.
Verfassungs- und unionsrechtliche Bezüge
Der Maßstab verbindet ein hohes unionsweites Schutzniveau mit Verhältnismäßigkeit und Wettbewerbsgleichheit. Nationale Behörden sind an wirksame Umsetzung gebunden.
Beispiel
Für eine Großfeuerungsanlage bestimmen BVT-Schlussfolgerungen Emissionsbandbreiten und Überwachungsmethoden, die in der Genehmigung grundsätzlich umgesetzt werden.
Häufige Fragen
Was bedeutet verfügbar?
Die Technik muss im betreffenden Industriesektor technisch und wirtschaftlich einsetzbar sein.
Sind BVT und Stand der Technik identisch?
Sie überschneiden sich, beruhen aber auf unterschiedlichen gesetzlichen und unionsrechtlichen Konzepten.
Wer erarbeitet BVT-Dokumente?
Sie entstehen in einem unionsweiten Informationsaustausch zwischen Behörden, Industrie und Umweltverbänden.
Weiterführende Hinweise
Siehe Industrieemissionsrichtlinie, Stand der Technik, Emissionsgrenzwert und Anlagengenehmigung. Weiterführende Grundlagen bieten verwaltungsrecht-faq.de, das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de, europarecht-faq.de sowie die amtlichen Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.