| | |

Wasserrechtliche Erlaubnis

Die wasserrechtliche Erlaubnis ist eine behördliche Gestattung, ein Gewässer in einer gesetzlich erlaubnispflichtigen Weise zu benutzen, etwa Wasser zu entnehmen oder Stoffe einzuleiten. Sie verleiht grundsätzlich kein unbeschränktes Recht auf Nutzung und steht unter dem wasserwirtschaftlichen Bewirtschaftungsermessen der Behörde. Voraussetzungen ergeben sich vor allem aus dem Wasserhaushaltsgesetz, ergänzendem Landesrecht und unionsrechtlichen Bewirtschaftungszielen. Erlaubnisse können befristet, mit Inhalts- und Nebenbestimmungen versehen sowie unter gesetzlichen Voraussetzungen widerrufen oder angepasst werden.

Rechtliche Einordnung

Die Erlaubnis ist von der gehobenen Erlaubnis und Bewilligung zu unterscheiden. Allen gemeinsam ist die öffentlich-rechtliche Kontrolle der Gewässerbenutzung.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Versagungsgründe, Bewirtschaftungsziele, Verschlechterungsverbot, öffentliche Wasserversorgung und Auswirkungen auf Dritte sind zu prüfen. Ein Anspruch besteht nur in gesetzlich begrenztem Umfang.

Verfassungs- und unionsrechtliche Bezüge

Gewässerschutz konkretisiert Art. 20a GG und Unionsrecht. Eigentum an Grundstücken vermittelt kein freies Recht zur Gewässerbenutzung; Verhältnismäßigkeit bleibt zu beachten.

Beispiel

Ein Industriebetrieb möchte gereinigtes Abwasser in einen Fluss einleiten. Die Behörde prüft Stoffmengen, Technik, Gewässerzustand und Bewirtschaftungsziele und setzt Grenzwerte fest.

Häufige Fragen

Braucht jede Wassernutzung eine Erlaubnis?

Nur die gesetzlich bestimmten Gewässerbenutzungen; Ausnahmen können erlaubnisfrei sein.

Hat der Grundstückseigentümer automatisch ein Nutzungsrecht?

Nein. Eigentum ersetzt die erforderliche wasserrechtliche Zulassung nicht.

Kann eine Erlaubnis befristet werden?

Ja. Befristungen und weitere Nebenbestimmungen sind üblich.

Weiterführende Hinweise

Siehe Gewässerbenutzung, Wasserhaushaltsgesetz, Verschlechterungsverbot und Nebenbestimmung. Weiterführende Grundlagen bieten verwaltungsrecht-faq.de, das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de, europarecht-faq.de sowie die amtlichen Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Integrationsverantwortung

    Integrationsverantwortung ist die verfassungsrechtliche Pflicht deutscher Staatsorgane, die europäische Integration demokratisch zu gestalten, zu begleiten und innerhalb der übertragenen Zuständigkeiten zu halten. Besonders Bundestag und Bundesrat müssen wesentliche Integrationsschritte eigenverantwortlich entscheiden, die Tätigkeit der Bundesregierung kontrollieren und auf Kompetenzüberschreitungen von Unionsorganen reagieren. Die Verantwortung folgt aus Demokratieprinzip und Europaklausel des Grundgesetzes. Sie verbietet eine pauschale…

  • |

    Europäische Erbrechtsverordnung

    Die Europäische Erbrechtsverordnung ist die Verordnung (EU) Nr. 650/2012. Sie vereinheitlicht für grenzüberschreitende Erbfälle in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten insbesondere die internationale Zuständigkeit, das anwendbare Erbrecht sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen. Grundsätzlich knüpft sie an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers an und ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine Rechtswahl zugunsten des Rechts seiner Staatsangehörigkeit….

  • | | |

    Abhilfebescheid

    Abhilfebescheid ist die Entscheidung der Ausgangsbehörde, mit der sie einem Widerspruch ganz oder teilweise entspricht. Nach erneuter Prüfung beseitigt oder ändert sie den angegriffenen Verwaltungsakt oder erlässt die begehrte Entscheidung. Der Abhilfebescheid beendet das Widerspruchsverfahren im Umfang der Abhilfe. Bleibt ein Teil des Begehrens offen, ist das Verfahren insoweit der Widerspruchsbehörde vorzulegen. Kosten- und Nebenentscheidungen…

  • Senat des Bundesverfassungsgerichts

    Senat des Bundesverfassungsgerichts bezeichnet einen der beiden Spruchkörper des Bundesverfassungsgerichts mit jeweils acht Richtern. Er gehört zum Verfassungs- und Staatsorganisationsrecht und ordnet Zuständigkeiten, Verfahren oder Kontrollbefugnisse öffentlicher Gewalt. Seine Anwendung ist an demokratische Legitimation, föderale Kompetenzgrenzen und rechtsstaatliche Sicherungen gebunden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff sichert damit Kompetenzordnung,…

  • EU-Verordnung

    Eine EU-Verordnung ist ein Rechtsakt der Europäischen Union mit allgemeiner Geltung, der in allen Teilen verbindlich ist und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gilt. Das folgt aus Art. 288 Abs. 2 AEUV. Sie muss grundsätzlich nicht erst durch ein nationales Gesetz umgesetzt werden. Unmittelbare Geltung bedeutet jedoch nicht, dass jede einzelne Vorschrift ohne weitere Voraussetzungen einen…

  • Legislaturperiode

    Legislaturperiode bezeichnet den Zeitraum, für den ein Parlament gewählt ist und seine verfassungsrechtlichen Aufgaben wahrnimmt. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie der Verfassungsrechtsprechung….