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Authentische Auslegung

Authentische Auslegung ist die verbindliche Klärung des Sinns eines völkerrechtlichen Vertrags durch die Vertragsparteien selbst. Sie kann bereits im Vertrag, in einer späteren Übereinkunft oder durch übereinstimmende nachfolgende Praxis zum Ausdruck kommen. Nach der Wiener Vertragsrechtskonvention sind spätere Übereinkünfte und Praxis bei der Auslegung zu berücksichtigen. Von einer Vertragsänderung ist die authentische Auslegung abzugrenzen: Sie erläutert bestehenden Inhalt, statt neue Pflichten zu schaffen.

Rechtliche Einordnung

Die authentische Auslegung besitzt besonderes Gewicht, weil die Parteien Träger der Vertragsbindung sind. Sie bleibt an Wortlaut, Zusammenhang, Ziel und Zweck sowie zwingendes Recht gebunden.

Voraussetzungen und Bedeutung

Prüfungsmaßstab

Zu prüfen sind tatsächliche Übereinstimmung aller maßgeblichen Parteien, Bezug zum Vertrag, Verbindlichkeitswille und die Grenze zur materiellen Vertragsänderung.

Rechtsfolge

Eine authentische Auslegung prägt die Bedeutung der Vertragsnorm für die Parteien und ist von Gerichten und anderen Anwendern grundsätzlich zu berücksichtigen.

Beispiel

Alle Vertragsparteien beschließen gemeinsam eine Erklärung, welche einen unklaren Fachbegriff des Abkommens erläutert. Die Erklärung kann eine spätere authentische Auslegungsübereinkunft bilden.

Häufige Fragen

Kann ein einzelner Staat authentisch auslegen?

Nein. Seine Erklärung ist nur ein Auslegungsbeitrag; verbindliche authentische Auslegung setzt Übereinstimmung der Parteien voraus.

Ist jede spätere Praxis verbindlich?

Nur eine Praxis, aus der eine Übereinstimmung der Parteien über die Auslegung hervorgeht, besitzt das besondere Gewicht.

Wo liegt die Grenze zur Änderung?

Werden neue Rechte oder Pflichten geschaffen, spricht dies für Vertragsänderung statt bloßer Auslegung.

Weiterführende Hinweise

Passende Wörterbuchartikel: Wiener Vertragsrechtskonvention, Völkerrecht, Ratifikation. Weiterführende, nicht werbliche Informationen bieten das-grundgesetz.de und die Wiener Vertragsrechtskonvention.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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