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Fälligkeitsmitteilung

Fälligkeitsmitteilung Fälligkeitsmitteilung ist die Nachricht des Notars an den Käufer, dass die im Grundstückskaufvertrag vereinbarten Voraussetzungen für die Zahlung des Kaufpreises eingetreten sind. Typische Voraussetzungen sind Eintragung der Auflassungsvormerkung, Vorliegen erforderlicher Genehmigungen, Klärung gemeindlicher Vorkaufsrechte und Sicherung der Lastenfreistellung. Die Mitteilung löst keine gesetzliche Eigentumsübertragung aus, bestimmt aber nach dem Vertrag regelmäßig den Beginn der Zahlungsfrist. Der Käufer sollte nur auf die dort genannten Konten zahlen.

Rechtliche Einordnung

Der Notar prüft die vereinbarten formalen Sicherungen, nicht den baulichen Zustand oder die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit des Erwerbs. Offene materielle Streitpunkte können gesondert relevant bleiben.

Bedeutung und Abgrenzung

Von der Eigentumsumschreibung ist die Fälligkeit zu trennen. Der Kaufpreis wird meist vor Eintragung des Käufers gezahlt, weil die Vormerkung seinen Erwerbsanspruch schützt.

Beispiel

Nachdem Vormerkung, Genehmigungen und Löschungsunterlagen vorliegen, teilt der Notar dem Käufer mit, dass der Kaufpreis binnen vierzehn Tagen an Verkäufer und abzulösende Bank zu zahlen ist.

Häufige Fragen

Darf der Käufer vorher zahlen?

Das ist riskant, weil die vertraglich vorgesehenen Sicherungen möglicherweise noch nicht bestehen.

Garantiert die Mitteilung mangelfreies Eigentum?

Nein. Sie bestätigt nur die vereinbarten Fälligkeitsvoraussetzungen.

Wann beginnt die Zahlungsfrist?

Nach Zugang der Mitteilung gemäß der im Kaufvertrag festgelegten Frist.

Zusammenhänge und Quellen

Weitere Zusammenhänge erläutern die Wörterbuchartikel Eigentum, Grundbuch, Auflassung, Auflassungsvormerkung, Notarielle Beurkundung und Grundschuld.

Nicht werbliche Vertiefungen bieten zivilrecht-faq.de und verwaltungsrecht-faq.de. Maßgebliche Vorschriften enthalten das amtliche Bürgerliche Gesetzbuch und die Grundbuchordnung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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