Notaranderkonto
Notaranderkonto Notaranderkonto ist ein treuhänderisch geführtes Bankkonto des Notars, auf dem fremde Gelder bis zum Eintritt vereinbarter Auszahlungsbedingungen verwahrt werden. Beim Immobilienkauf ist seine Nutzung nur zulässig, wenn ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht; die bloße Bequemlichkeit genügt nicht. Regelmäßig zahlt der Käufer direkt an den Verkäufer oder abzulösende Gläubiger. Ein Anderkonto kann etwa bei komplexen Lastenfreistellungen, unsicheren Auszahlungsbedingungen oder besonderem Sicherungsbedarf eingesetzt werden.
Rechtliche Einordnung
Der Notar verwaltet das Geld fremdnützig und darf es nur entsprechend den schriftlich festgelegten Verwahrungsanweisungen auszahlen. Dafür fallen zusätzliche Gebühren an.
Bedeutung und Abgrenzung
Das Anderkonto ist von der üblichen notariellen Fälligkeitsmitteilung zu unterscheiden. Diese koordiniert eine Direktzahlung, ohne dass der Notar den Kaufpreis selbst verwahrt.
Beispiel
Mehrere Gläubiger müssen Zug um Zug abgelöst werden und eine sichere Direktzahlung ist nicht möglich. Der Notar nimmt den Kaufpreis treuhänderisch an und zahlt nach erfüllten Bedingungen aus.
Häufige Fragen
Ist ein Anderkonto bei jedem Kauf üblich?
Nein. Der Regelfall ist die direkte Zahlung nach notarieller Fälligkeitsmitteilung.
Wem gehört das Geld?
Es bleibt wirtschaftlich Fremdgeld und wird vom Notar treuhänderisch verwahrt.
Warum entstehen Mehrkosten?
Die besondere Verwahrung und Überwachung löst gesetzliche Notargebühren aus.
Zusammenhänge und Quellen
Weitere Zusammenhänge erläutern die Wörterbuchartikel Eigentum, Grundbuch, Auflassung, Auflassungsvormerkung, Notarielle Beurkundung und Grundschuld.
Nicht werbliche Vertiefungen bieten zivilrecht-faq.de und verwaltungsrecht-faq.de. Maßgebliche Vorschriften enthalten das amtliche Bürgerliche Gesetzbuch und die Grundbuchordnung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.