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Kollegialgerichtsrichtlinie

Die Kollegialgerichtsrichtlinie ist eine richterrechtliche Beweiserleichterungs- und Verschuldensregel im Amtshaftungsrecht. Hat ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Gericht das beanstandete Verwaltungshandeln in einem vorausgegangenen Verfahren als rechtmäßig angesehen, spricht dies regelmäßig dagegen, dass der handelnde Amtsträger die Rechtslage schuldhaft verkannt hat. Die Richtlinie ist kein starrer Haftungsausschluss. Sie greift insbesondere nicht, wenn das Gericht auf unzureichender Tatsachengrundlage entschieden, wesentliche Gesichtspunkte übersehen oder eine eindeutige Rechtslage unvertretbar beurteilt hat.

Rechtliche Einordnung

Die Richtlinie betrifft ausschließlich das Verschulden und lässt Rechtswidrigkeit, Drittbezug, Schaden sowie Kausalität unberührt.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Vorausgesetzt wird eine sachliche Kollegialentscheidung über dieselbe Rechtsfrage. Ausnahmen gelten bei Verfahrensfehlern, unvollständigem Sachverhalt oder offenkundig verfehlter Beurteilung.

Verfassungs- und unionsrechtliche Bezüge

Die Regel trägt Rechtssicherheit Rechnung, darf effektiven Schadensersatz aber nicht durch schematische Bindung an ein früheres Urteil vereiteln.

Beispiel

Ein Kollegialgericht bestätigt einen Bescheid nach vollständiger Prüfung. Später wird er aufgehoben; die frühere Bestätigung kann gegen Fahrlässigkeit des Sachbearbeiters sprechen.

Häufige Fragen

Ist die Richtlinie gesetzlich geregelt?

Nein. Sie ist durch die Rechtsprechung entwickelt worden.

Schließt sie Haftung immer aus?

Nein. Sie begründet nur eine widerlegbare Beurteilung des Verschuldens.

Genügt jede gerichtliche Entscheidung?

Nein. Erforderlich ist grundsätzlich eine sachkundige Kollegialentscheidung auf tragfähiger Grundlage.

Weiterführende Hinweise

Siehe Verschulden, Fahrlässigkeit, Kollegialgericht und Amtspflichtverletzung. Weiterführend informieren verwaltungsrecht-faq.de, das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de, zivilrecht-faq.de, europarecht-faq.de sowie die amtlichen Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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