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Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall sind die Aufwendungen für ein Gutachten zur Feststellung von Unfallursache, Schadenshöhe, Reparaturweg, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Bei einem nicht nur geringfügigen Schaden gehören sie grundsätzlich zum ersatzfähigen Herstellungsaufwand, wenn ein verständiger Geschädigter die Beauftragung für erforderlich halten durfte. Er darf regelmäßig auf die Angemessenheit der Rechnung vertrauen, solange keine deutlich erkennbaren Überhöhungen oder Auswahlfehler vorliegen. Bei Mitverschulden werden die Kosten regelmäßig entsprechend der Haftungsquote gekürzt.

Rechtliche Einordnung

Die Erstattungsfähigkeit richtet sich nach § 249 BGB. Entscheidend ist die Sicht des Geschädigten im Zeitpunkt der Beauftragung, nicht allein eine nachträgliche Preisprüfung.

Bedeutung und Abgrenzung

Bei einem offensichtlichen Bagatellschaden kann statt eines umfassenden Gutachtens ein Kostenvoranschlag genügen. Sachverständigenkosten sind von Rechtsanwalts- und Reparaturkosten als eigenständige Schadensposition zu unterscheiden.

Beispiel

Nach einem erheblichen Heckschaden beauftragt der Geschädigte zeitnah einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Das Gutachten ist zur Bezifferung und Beweissicherung erforderlich; die angemessenen Kosten sind bei voller Haftung grundsätzlich zu ersetzen.

Häufige Fragen

Gibt es eine feste Bagatellgrenze?

Nein. Die Rechtsprechung arbeitet mit Orientierungswerten, entscheidend bleiben Schadensbild und Erkenntnismöglichkeiten.

Muss der billigste Gutachter gewählt werden?

Nein. Eine Marktforschung ist regelmäßig nicht erforderlich; erkennbare Überhöhungen dürfen aber nicht ignoriert werden.

Was gilt bei geteilter Haftung?

Die Sachverständigenkosten werden grundsätzlich entsprechend der Haftungsquote ersetzt.

Verwandte Begriffe und Quellen

Verkehrsunfall, Schadensersatz, Halterhaftung, Betriebsgefahr, Mitverschulden und Kfz-Haftpflichtversicherung

Vertiefende Informationen bietet verkehrsrecht-faq.de. Maßgebliche Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere im Straßenverkehrsgesetz, in der Straßenverkehrs-Ordnung, im Ordnungswidrigkeitengesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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