| | |

Wohnungsverweisung

Wohnungsverweisung ist eine polizeiliche Gefahrenabwehrmaßnahme, durch die einer Person vorübergehend untersagt wird, eine Wohnung zu betreten oder sich in einem bestimmten Bereich ihrer Umgebung aufzuhalten. Sie wird besonders zum Schutz vor häuslicher Gewalt eingesetzt. Voraussetzung ist eine hinreichende Gefahr für Leib, Leben, Freiheit oder vergleichbar gewichtige Rechtsgüter nach dem jeweiligen Landespolizeirecht. Die Maßnahme ist zeitlich zu begrenzen und muss gegenüber dem Betroffenen verhältnismäßig sein.

Rechtliche Einordnung

Die Befugnis richtet sich nach dem Polizei- oder Ordnungsrecht des Bundeslandes. Die Wohnungsverweisung greift in Grundrechte ein und muss deshalb auf Tatsachen gestützt, bestimmt und zeitlich begrenzt sein. Eigentum oder Mietvertrag schließen sie nicht aus.

Rechtsfolgen und praktische Bedeutung

Der Betroffene muss die Wohnung verlassen, Schlüssel können vorübergehend sichergestellt werden. Verstöße können weitere polizeiliche Maßnahmen auslösen. Gegen die regelmäßig sofort vollziehbare Maßnahme kommt gerichtlicher Eilrechtsschutz in Betracht; nach Erledigung kann ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse relevant sein.

Abgrenzung

Die polizeiliche Wohnungsverweisung ist von einer familiengerichtlichen Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz zu unterscheiden. Sie ist ein kurzfristiger Verwaltungsakt; längerfristiger Schutz muss gegebenenfalls beim Familiengericht beantragt werden.

Beispiel

Nach einem gewalttätigen Übergriff verweist die Polizei den Täter für mehrere Tage aus der gemeinsamen Wohnung und untersagt die Rückkehr. Das Opfer kann zusätzlich eine gerichtliche Schutzanordnung beantragen.

Häufige Fragen

Darf auch der Eigentümer verwiesen werden?

Ja. Maßgeblich ist die Gefahrenlage, nicht allein Eigentum oder Mietberechtigung.

Wie lange gilt die Maßnahme?

Die Dauer richtet sich nach dem Landesrecht und der notwendigen kurzfristigen Gefahrenabwehr.

Kann man dagegen gerichtlich vorgehen?

Ja. Wegen sofortiger Wirkung kommt insbesondere verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutz in Betracht.

Verwandte Begriffe und Quellen

Bayerisches Polizeiaufgabengesetz, Gewaltschutzgesetz und info-familienrecht.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge