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Pacta sunt servanda

Pacta sunt servanda bedeutet „Verträge sind einzuhalten“ und bezeichnet einen fundamentalen Grundsatz des Völkerrechts. Danach bindet jeder in Kraft befindliche völkerrechtliche Vertrag seine Parteien und muss von ihnen nach Treu und Glauben erfüllt werden. Ein Staat kann sich grundsätzlich nicht auf sein innerstaatliches Recht berufen, um eine Nichterfüllung zu rechtfertigen. Der Grundsatz sichert Verlässlichkeit internationaler Beziehungen, gilt aber nur für wirksame Verträge und innerhalb ihres zeitlichen und sachlichen Anwendungsbereichs.

Rechtsgrundlage und Inhalt

Der Grundsatz ist in Art. 26 der Wiener Vertragsrechtskonvention niedergelegt und zugleich gewohnheitsrechtlich anerkannt. Die Vertragspflichten sind redlich und nicht nur formal zu erfüllen.

Grenzen

Ein Vertrag kann nach seinen Bestimmungen oder den allgemeinen Regeln geändert, beendet oder suspendiert werden. Verstößt er bei Abschluss gegen zwingendes Völkerrecht, ist er nichtig.

Beispiel

Ein Staat kann eine vertraglich zugesagte Grenzregelung nicht allein deshalb unbeachtet lassen, weil ein späteres nationales Gesetz ihr widerspricht.

Häufige Fragen

Gilt der Grundsatz auch für mündliche Verträge?

Ja, die völkerrechtliche Bindung hängt nicht stets von Schriftform ab, auch wenn die Wiener Konvention von 1969 schriftliche Staatenverträge regelt.

Erlaubt ein Regierungswechsel die Vertragsbeendigung?

Grundsätzlich nicht. Ein Regierungswechsel berührt die Vertragsbindung des Staates regelmäßig nicht.

Verwandte Begriffe

Treu und Glauben, Vertragsbindung, Ratifikation, Vertragsbeendigung, ius cogens.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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