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HLKO

HLKO ist die gebräuchliche Abkürzung für die Haager Landkriegsordnung. Sie bildet den Anhang zum IV. Haager Abkommen vom 18. Oktober 1907 und enthält grundlegende Regeln des Landkriegsrechts. Geregelt werden unter anderem die Stellung von Kombattanten, Mittel und Methoden der Kriegführung, der Schutz bestimmter Personen und Sachen sowie die Verwaltung besetzter Gebiete. Zahlreiche Vorschriften gelten heute als Völkergewohnheitsrecht und binden daher über den Kreis der Vertragsstaaten hinaus.

Entstehung und Rechtsnatur

Die Haager Landkriegsordnung wurde auf der Zweiten Haager Friedenskonferenz 1907 beschlossen. Sie ist dem IV. Haager Abkommen als Anlage beigefügt. Das Abkommen enthält neun Artikel, die Ordnung selbst 56 Artikel. Gemeinsam mit den Genfer Konventionen und späteren Zusatzprotokollen gehört sie zu den Grundlagen des humanitären Völkerrechts.

Wesentliche Regelungsbereiche

Die HLKO behandelt Voraussetzungen des Kombattantenstatus, Kriegsgefangene, zulässige und verbotene Kampfmittel, Belagerungen sowie den Schutz kultureller und ziviler Güter. Sie verbietet unter anderem unnötige Zerstörungen und die Plünderung. Neuere Verträge ergänzen und präzisieren diese Regeln.

Besetzte Gebiete

Besonders bedeutsam sind Art. 42 bis 56 HLKO. Ein Gebiet gilt als besetzt, wenn es tatsächlich der Gewalt des feindlichen Heeres untersteht. Die Besatzungsmacht erwirbt keine Souveränität, sondern muss öffentliche Ordnung und öffentliches Leben möglichst wiederherstellen und die geltenden Gesetze grundsätzlich beachten. Näheres erläutert der Artikel Besatzungsrecht.

Beispiel

Eine Besatzungsmacht kontrolliert eine fremde Stadt. Sie darf privates Eigentum nicht allein wegen der Besetzung einziehen und muss Plünderungen verhindern. Sicherheitsmaßnahmen bleiben möglich, müssen sich aber innerhalb der besatzungsrechtlichen Befugnisse halten.

Häufige Fragen

Gilt die HLKO noch?

Ja. Ihre vertraglichen Regeln gelten fort; viele zentrale Bestimmungen werden zudem als Völkergewohnheitsrecht angesehen.

Regelt sie auch nichtinternationale Konflikte?

Die HLKO ist auf den internationalen Landkrieg zugeschnitten. Für nichtinternationale Konflikte gelten insbesondere Art. 3 der Genfer Konventionen und weitere gewohnheitsrechtliche Regeln.

Ist jede Verletzung der HLKO ein Kriegsverbrechen?

Nein. Ein Kriegsverbrechen setzt einen entsprechend strafbewehrten schweren Verstoß und die weiteren strafrechtlichen Voraussetzungen voraus.

Quellen und Vertiefung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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