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Gesetzgeber

Der Gesetzgeber ist das verfassungsrechtlich zuständige Organ oder Zusammenwirken mehrerer Organe, das allgemein verbindliche Rechtsnormen in einem geregelten Verfahren erlässt. Auf Bundesebene wirken vor allem Bundestag und Bundesrat an der Gesetzgebung mit; in den Ländern sind insbesondere die Landesparlamente zuständig. Als formeller Gesetzgeber gilt das Parlament im Gesetzgebungsverfahren. Im weiteren materiellen Sinn können auch andere staatliche Stellen abstrakt-generelle Normen erlassen, etwa die Exekutive durch Rechtsverordnungen aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung.

Formeller und materieller Gesetzgeber

Der formelle Gesetzgeber beschließt Gesetze in dem von der Verfassung vorgesehenen parlamentarischen Verfahren. Der materielle Gesetzgeber ist weiter gefasst und bezeichnet jeden Träger staatlicher Normsetzung. Dazu können Verordnungsgeber und kommunale Satzungsgeber gehören, obwohl ihre Normen keine Parlamentsgesetze sind.

Gesetzgebung im Bund

Bundesgesetze werden grundsätzlich vom Bundestag beschlossen. Der Bundesrat wirkt je nach Gesetz als Einspruchs- oder Zustimmungsorgan mit. Das Grundgesetz verteilt außerdem die Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern und regelt Initiative, Beratung, Ausfertigung und Verkündung.

Bindung des Gesetzgebers

Nach Art. 20 Abs. 3 GG ist die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden. Der Gesetzgeber muss insbesondere Grundrechte, Kompetenzgrenzen, Verfahrensvorschriften, Bestimmtheitsanforderungen und den Gleichheitssatz beachten. Seine politische Gestaltungsfreiheit endet an diesen Vorgaben.

Demokratische Legitimation

Parlamentarische Gesetzgebung vermittelt demokratische Legitimation und öffentliche Verantwortlichkeit. Wesentliche Entscheidungen, besonders grundrechtsrelevante Fragen, muss der parlamentarische Gesetzgeber grundsätzlich selbst treffen und darf sie nicht unbegrenzt der Verwaltung überlassen.

Beispiel

Der Bundestag beschließt eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der Bundesrat wirkt nach den verfassungsrechtlichen Regeln mit, der Bundespräsident fertigt das Gesetz aus und es wird verkündet. Gesetzgeber ist dabei nicht der Bundespräsident, sondern das zuständige gesetzgebende Zusammenwirken.

Häufige Fragen

Ist die Bundesregierung Gesetzgeber?

Sie kann Gesetzentwürfe einbringen und aufgrund einer Ermächtigung Rechtsverordnungen erlassen, ist aber nicht der formelle parlamentarische Gesetzgeber.

Kann der Gesetzgeber alles regeln?

Nein. Er ist an Grundgesetz, Grundrechte, Zuständigkeiten und höherrangiges Recht gebunden.

Wer ist Landesgesetzgeber?

Formeller Landesgesetzgeber ist regelmäßig das jeweilige Landesparlament; Einzelheiten bestimmt die Landesverfassung.

Quellen und Vertiefung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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