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Abrechnungsbescheid

Ein Abrechnungsbescheid ist die Entscheidung der Finanzbehörde über Streitigkeiten bei der Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis. Nach § 218 Absatz 2 AO klärt er insbesondere, ob eine festgesetzte Forderung durch Zahlung, Aufrechnung, Erlass oder andere Erlöschensgründe ganz oder teilweise erledigt ist. Auch Streitigkeiten über Erstattungsansprüche können erfasst sein. Er entscheidet grundsätzlich über die Abrechnung einer Forderung, nicht erneut über die materielle Richtigkeit der zugrunde liegenden Steuerfestsetzung, und kann mit Einspruch angefochten werden.

Abrechnung statt erneuter Steuerfestsetzung

Die Finanzbehörde trennt die Festsetzung der Steuer von ihrer Verwirklichung im Erhebungsverfahren. Einwendungen gegen eine falsch berechnete Steuer gehören grundsätzlich in das Verfahren gegen die Festsetzung. Ob eine wirksame Zahlung oder Aufrechnung den Anspruch bereits getilgt hat, ist dagegen eine Abrechnungsfrage. Der Abrechnungsbescheid schafft darüber eine verbindliche, anfechtbare Entscheidung; eine bloße Kontomitteilung ersetzt ihn nicht ohne Weiteres.

Beispiel

Das Finanzamt fordert eine bereits festgesetzte Steuer erneut an. S legt einen Zahlungsnachweis vor, während die Behörde die Tilgung bestreitet. Der Abrechnungsbescheid klärt, ob die Zahlung die betreffende Steuerschuld erfüllt hat.

FAQ

Wird die Steuer neu berechnet?

Grundsätzlich nein. Gegenstand ist die Verwirklichung und Abrechnung des Anspruchs.

Sind Säumniszuschläge erfasst?

Streitigkeiten über deren Verwirklichung können ebenfalls Gegenstand eines Abrechnungsbescheids sein.

Welcher Rechtsbehelf kommt in Betracht?

Gegen einen Abrechnungsbescheid kann grundsätzlich Einspruch eingelegt werden.

Verwandte Begriffe

Abgabenordnung (AO) · Steuerfestsetzung · Steueranspruch · Fälligkeit einer Steuer · Zahlungsverjährung

Quellen und weiterführende Informationen

§ 218 AO · § 47 AO · Steuerrecht-FAQ: Steuerverwaltungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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