|

Verbindliche Zusage

Eine verbindliche Zusage ist im Steuerverfahren eine auf Antrag erteilte Erklärung der Finanzbehörde über die künftige steuerrechtliche Behandlung eines bereits geprüften Sachverhalts. Nach §§ 204 ff. AO wird sie grundsätzlich im Anschluss an eine Außenprüfung erteilt, wenn diese Behandlung für geschäftliche Maßnahmen des Steuerpflichtigen bedeutsam ist. Die Zusage muss schriftlich und als verbindlich gekennzeichnet sein. Ihre Bindung setzt insbesondere voraus, dass der später verwirklichte Sachverhalt dem zugrunde gelegten entspricht; gesetzliche Grenzen und spätere Rechtsänderungen bleiben maßgeblich.

Geprüfter Sachverhalt und künftige Behandlung

Die Zusage soll Planungssicherheit für die Fortführung eines geprüften Geschäftsmodells schaffen. Sie unterscheidet sich von einer tatsächlichen Verständigung über schwer aufklärbare Tatsachen und von der verbindlichen Auskunft für noch nicht verwirklichte Sachverhalte. Nach einem Teilabschlussbescheid kann sie unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 204 Absatz 2 bereits vor Abschluss der gesamten Außenprüfung erteilt werden. Inhalt, Zeitraum und betroffene Steuern müssen bestimmt sein.

Beispiel

Die Außenprüfung beurteilt eine regelmäßig verwendete Vertragsgestaltung des Unternehmens U. U beantragt eine verbindliche Zusage für ihre unveränderte Fortführung. Wird sie wirksam erteilt und deckt sich die spätere Gestaltung mit dem beschriebenen Sachverhalt, ist ihre steuerliche Behandlung grundsätzlich bindend.

FAQ

Genügt eine beiläufige mündliche Aussage?

Nein. § 205 AO verlangt eine schriftliche und als verbindlich gekennzeichnete Zusage.

Bindet sie auch bei verändertem Sachverhalt?

Die Bindung setzt grundsätzlich Übereinstimmung mit dem zugrunde gelegten Sachverhalt voraus.

Bleibt sie trotz jeder Gesetzesänderung wirksam?

Nein. § 207 AO regelt unter anderem das Außerkrafttreten bei Änderungen der maßgeblichen Rechtsvorschriften.

Verwandte Begriffe

Betriebsprüfung · Abgabenordnung (AO) · Steuerfestsetzung · Steuerbescheid · Änderung eines Steuerbescheids

Quellen und weiterführende Informationen

§ 204 AO · § 205 AO · § 206 AO · § 207 AO · Steuerrecht-FAQ: Steuerverwaltungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Steuerfindungsrecht

    Das Steuerfindungsrecht bezeichnet die verfassungsrechtlich und gesetzlich begrenzte Befugnis des Gesetzgebers, neue Steuern zu schaffen und bestehende Steuern auszugestalten. Es umfasst Entscheidungen über Steuergegenstand, Steuerschuldner, Bemessungsgrundlage und Tarif. Die Steuerfindung ist an Grundrechte, Gleichheitssatz, Kompetenzordnung und das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung gebunden. Kommunen besitzen nur im gesetzlichen Rahmen eigene Spielräume für örtliche Steuern. Funktion…

  • Steuer

    Eine Steuer ist eine Geldleistung, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen erhebt, ohne dafür eine bestimmte Gegenleistung zu erbringen. Steuern werden allen auferlegt, bei denen der gesetzlich bestimmte Tatbestand erfüllt ist; die Einnahmeerzielung kann dabei Nebenzweck sein. Der Begriff ist in § 3 Abs. 1 der Abgabenordnung gesetzlich definiert. Merkmale einer Steuer Steuern…

  • Sonderausgaben

    Sonderausgaben sind bestimmte private Aufwendungen, die das Einkommensteuergesetz ausnahmsweise zum Abzug zulässt. Sie mindern bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens die steuerliche Bemessungsgrundlage. Dazu gehören insbesondere Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, bestimmte Unterhaltsleistungen, Spenden und unter gesetzlichen Voraussetzungen Kinderbetreuungskosten. Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind keine Sonderausgaben. Arten Das Gesetz unterscheidet allgemeine Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen. Für einzelne Positionen bestehen…

  • Lohnsteuer

    Die Lohnsteuer ist keine eigenständige Steuerart, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Der Arbeitgeber behält sie bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn ein und führt sie an das Finanzamt ab. Ihre Höhe richtet sich insbesondere nach Arbeitslohn, Steuerklasse, Freibeträgen und den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Lohnsteuerabzug Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich Steuerschuldner, während der…

  • Benutzungsgebühr

    Eine Benutzungsgebühr ist eine Gebühr für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung oder Leistung. Typische Beispiele sind Gebühren für Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung, Friedhöfe oder kommunale Schwimmbäder. Sie beruht auf einer gesetzlichen Ermächtigung und einer Gebührensatzung. Der Gebührenmaßstab muss den Vorteil oder die Nutzung sachgerecht abbilden und gleichheitsgerecht ausgestaltet sein. Funktion und Voraussetzungen Die Höhe kann…

  • | | |

    Mehrwertsteuersystemrichtlinie

    Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie ist die Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem der Europäischen Union. Sie harmonisiert insbesondere Steuergegenstand, Steuerpflichtigenbegriff, Leistungsort, Bemessungsgrundlage, Steuerbefreiungen, Vorsteuerabzug und Grundzüge der Steuersätze. Deutschland setzt ihre Vorgaben vor allem im Umsatzsteuergesetz um. Nationale Vorschriften sind richtlinienkonform auszulegen. Ist eine hinreichend bestimmte und unbedingte Richtlinienbestimmung nicht fristgerecht umgesetzt, kann sich der Steuerpflichtige unter…