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Actio pigneraticia

Die Actio pigneraticia ist die römischrechtliche Klage aus der Übergabe einer Sache als Pfand. Mit der direkten Klage konnte der Pfandgeber insbesondere die Rückgabe des Pfandes nach Wegfall des Sicherungszwecks und die Haftung des Pfandgläubigers verfolgen. Die Gegenklage diente berechtigten Ansprüchen des Pfandgläubigers, etwa wegen Aufwendungen. Sie betrifft die schuldrechtliche Beziehung aus der Pfandhingabe und ist von der dinglichen Klage zur Verfolgung des Pfandrechts gegen einen Besitzer zu unterscheiden.

Pfandhingabe und Rückgewähr

Die Institutionen Justinians verbinden den Empfang des Pfandes mit einer Rückgabepflicht und einer Sorgfaltspflicht des Gläubigers. Die Actio pigneraticia gehört dort zu den Klagen nach Treu und Glauben. Die Sicherung der Forderung und die Pflichten gegenüber dem Pfandgeber sind verschiedene Fragen.

Beispiel

Ein Schuldner übergibt seinem Gläubiger einen Ring als Pfand. Nach vollständiger Tilgung verweigert der Gläubiger die Rückgabe. Der Pfandgeber kann seine Rückgewährforderung mit der direkten Klage verfolgen.

FAQ

Wer ist Kläger der direkten Klage?

Der Pfandgeber gegenüber dem Pfandgläubiger.

Ist die Klage dinglich?

Sie folgt aus der schuldrechtlichen Beziehung der Pfandhingabe.

Wozu dient die Gegenklage?

Sie ermöglicht berechtigte Gegenansprüche des Pfandgläubigers.

Verwandte Begriffe

Römisches Recht · Rechtsgeschichte · Corpus Iuris Civilis · Kreditsicherheit · Besitz

Quellen und weiterführende Informationen

Justinian, Institutionen, Buch 3 · Justinian, Institutionen, Buch 4 · Zivilrecht-FAQ: Verträge

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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