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Actio finium regundorum

Die Actio finium regundorum war im römischen Recht die Klage zur Regelung der Grenze benachbarter Grundstücke. Sie richtete sich auf eine verbindliche Ordnung des Grenzverlaufs und konnte gerichtliche Zuweisungen von Flächen einschließen. Musste zur zweckmäßigen Abgrenzung ein Grundstücksteil dem Nachbarn zugesprochen werden, kam ein finanzieller Ausgleich in Betracht. Die Klage gehörte zu den gemischten Klagen, weil sie dingliche Rechtsverhältnisse gestalten und zugleich persönliche Zahlungspflichten der beteiligten Grundstückseigentümer begründen konnte.

Grenzregelung durch den Richter

Justinians Institutionen behandeln die Klage neben den Teilungsklagen. Eine gerichtliche Zuweisung war erforderlich, wenn eine deutlichere Abgrenzung anders nicht zweckmäßig erreicht werden konnte. Dann konnte der Empfänger einer Fläche zum entsprechenden Ausgleich verurteilt werden.

Beispiel

Zwischen zwei benachbarten Feldern lässt sich die alte Grenze nur schwer erkennen. Der Richter ordnet einen klareren Grenzverlauf an und gleicht die dadurch verschobene Fläche finanziell aus.

FAQ

Ging es um benachbarte Grundstücke?

Ja, die Klage betraf deren Grenzordnung.

War immer eine Flächenzuweisung nötig?

Nein, der Richter musste ihre Erforderlichkeit prüfen.

Gilt die römische Klage heute?

Nein. Heutige Grenzstreitigkeiten folgen dem geltenden Sachen- und Prozessrecht.

Verwandte Begriffe

Römisches Recht · Rechtsgeschichte · Corpus Iuris Civilis · Rechtsgeschäft · Anspruch

Quellen und weiterführende Informationen

Justinian, Institutionen, Buch 4 · Zivilrecht-FAQ: Verträge

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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