Aktives Wahlrecht
Aktives Wahlrecht ist das Recht des Wahlberechtigten, seine Stimme bei einer Wahl abzugeben. Bei Bundestagswahlen steht es grundsätzlich Deutschen zu, die am Wahltag mindestens achtzehn Jahre alt sind und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere zum gewöhnlichen Aufenthalt oder früheren Bezug zum Bundesgebiet, erfüllen. Ein Ausschluss ist nur auf gesetzlicher Grundlage und unter strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen zulässig. Die konkrete Ausgestaltung hängt von der Wahlart ab.
Wahlberechtigung
Das aktive Wahlrecht verwirklicht die Allgemeinheit der Wahl und demokratische Teilhabe. Für die praktische Stimmabgabe ist regelmäßig die Eintragung in das Wählerverzeichnis oder ein Wahlschein erforderlich.
Deutsche im Ausland
Auch Deutsche ohne Wohnung im Bundesgebiet können unter den Voraussetzungen des Bundeswahlgesetzes wahlberechtigt sein. Entscheidend sind frühere Aufenthalte oder persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen sowie Betroffenheit von ihnen.
Beispiel
Ein volljähriger Deutscher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Berlin ist zur Bundestagswahl wahlberechtigt und darf Erst- sowie Zweitstimme abgeben.
FAQ
Ist das aktive Wahlrecht die Kandidatur?
Nein. Die Kandidatur betrifft das passive Wahlrecht.
Gilt bei jeder Wahl dasselbe Mindestalter?
Nein. Europawahlen sowie Landes- und Kommunalwahlen können andere Altersgrenzen vorsehen.
Wo stehen die Voraussetzungen?
In § 12 BWahlG sowie auf wahlrecht-faq.de.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.