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    Anweisungsfälle

    Anweisungsfälle sind bereicherungsrechtliche Mehrpersonenverhältnisse, in denen ein Beteiligter einen anderen veranlasst, einem Dritten einen Vermögensvorteil zuzuwenden. Der Ausgleich rechtsgrundloser Leistungen erfolgt grundsätzlich innerhalb der jeweiligen Leistungsbeziehungen, also im Deckungsverhältnis und im Valutaverhältnis. Die tatsächliche Übertragung vom Angewiesenen an den Empfänger bildet das Vollzugsverhältnis. Entscheidend sind die wirksame und zurechenbare Anweisung sowie die aus Sicht der…

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    Zweikondiktionenlehre

    Die Zweikondiktionenlehre betrachtet die Rückabwicklung eines unwirksamen gegenseitigen Vertrags grundsätzlich als zwei selbständige bereicherungsrechtliche Ansprüche. Jeder Vertragspartner verlangt die von ihm erbrachte Leistung zurück; Umfang und Einwendungen werden zunächst für jeden Anspruch gesondert geprüft. Anders als bei der Saldotheorie wird die Gegenleistung nicht automatisch als Abzugsposten des eigenen Anspruchs behandelt. Modifizierte Ansätze verbinden diese Ausgangsregel…

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    Saldotheorie

    Die Saldotheorie ist ein von der Rechtsprechung entwickeltes Modell zur bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung unwirksamer gegenseitiger Verträge. Sie verknüpft die Rückgewähr von Leistung und Gegenleistung, indem die empfangenen Vorteile bei der Bestimmung des Bereicherungsanspruchs berücksichtigt werden. Damit soll verhindert werden, dass ein Vertragspartner seine Leistung vollständig zurückfordert, obwohl er die empfangene Gegenleistung nicht mehr herausgeben kann. Die…

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    Passivlegitimation

    Passivlegitimation bezeichnet die materielle Stellung des Beklagten als Schuldner des geltend gemachten Anspruchs. Sie beantwortet die Frage, ob sich die begehrte Rechtsfolge nach dem einschlägigen Recht gerade gegen ihn richtet. Im Zivilprozess gehört diese Prüfung grundsätzlich zur Begründetheit der Klage. Wird eine Person verklagt, die die behauptete Verpflichtung nicht trifft, ist die Klage insoweit unbegründet….

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    Aktivlegitimation

    Aktivlegitimation bezeichnet die materielle Berechtigung des Klägers, den geltend gemachten Anspruch als dessen Inhaber zu verlangen. Im Zivilprozess gehört sie grundsätzlich zur Begründetheit der Klage. Fehlt sie, ist der Anspruch gegen den Beklagten dem Kläger nicht zuzusprechen. Davon zu unterscheiden sind Parteifähigkeit und Prozessführungsbefugnis, die prozessuale Voraussetzungen betreffen. Ein Kläger kann aufgrund gesetzlicher oder gewillkürter…

  • Stufenklage

    Die Stufenklage ist eine Klageform nach § 254 ZPO, mit der der Kläger zunächst Auskunft oder Rechnungslegung, gegebenenfalls die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und anschließend eine noch unbezifferte Leistung verlangt. Die vorbereitenden Ansprüche sollen ihm ermöglichen, den Umfang des Leistungsanspruchs zu bestimmen. Sämtliche Stufen werden grundsätzlich gemeinsam rechtshängig, aber regelmäßig nacheinander verhandelt und entschieden. Die…

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    Lex Aquilia

    Die Lex Aquilia ist ein römisches Gesetz über bestimmte rechtswidrige Vermögensschädigungen und ein wichtiger Ausgangspunkt der Entwicklung des Deliktsrechts. Ihre überlieferten Regelungen betreffen insbesondere die Tötung fremder Sklaven oder bestimmter Nutztiere sowie Beschädigungen anderer Sachen. Die römischen Juristen erweitern und präzisieren den Anwendungsbereich durch Auslegung und ergänzende Klagen. Maßgeblich werden Fragen von Rechtswidrigkeit, Verschulden und…

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    Usucapio

    Die Usucapio ist der Erwerb des Eigentums durch Ersitzung im römischen Recht. Sie verfestigt eine bestimmte Besitzlage nach Ablauf der vorgeschriebenen Zeit und kann insbesondere Mängel eines vorherigen Erwerbs ausgleichen. Im klassischen Regelmodell werden eine ersitzungsfähige Sache, Eigenbesitz, ein geeigneter Erwerbsgrund und anfänglicher guter Glaube vorausgesetzt. Die Fristen und Voraussetzungen verändern sich historisch. Gestohlene oder…

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    Mancipatio

    Die Mancipatio ist ein förmlicher Übertragungsakt des älteren römischen Rechts. Sie erfolgt als symbolischer Kauf unter Verwendung von Erz und Waage vor fünf volljährigen römischen Bürgern als Zeugen und einem Waagehalter. Der Erwerber erklärt seinen Rechtsanspruch in vorgeschriebenen Worten. Die Form dient insbesondere der Übertragung von res mancipi, etwa italischen Grundstücken und bestimmten Arbeitstieren. Sie…

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    Stipulatio

    Die Stipulatio ist ein förmlicher mündlicher Vertrag des römischen Rechts, durch den der Schuldner auf eine entsprechende Frage des Gläubigers eine Leistung verspricht. Im klassischen Recht setzt sie grundsätzlich die gleichzeitige Anwesenheit beider Beteiligten und eine inhaltlich übereinstimmende Frage und Antwort voraus. Sie ermöglicht die Begründung verschiedenartiger Verpflichtungen, etwa zur Zahlung oder Sicherung einer Forderung….