Vorsteuerabzug
Der Vorsteuerabzug ist das Recht eines Unternehmers, die ihm für unternehmerisch bezogene Leistungen berechnete Vorsteuer von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld abzuziehen. Er gewährleistet, dass die Umsatzsteuer innerhalb der Leistungskette grundsätzlich nicht den Unternehmer, sondern erst den Endverbraucher belastet. Die zentralen Voraussetzungen regelt § 15 UStG. Voraussetzungen Der Leistungsempfänger muss Unternehmer sein, die Leistung für sein Unternehmen…