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  • Bewährung

    Bewährung bezeichnet im Erwachsenenstrafrecht die Aussetzung der Vollstreckung einer rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafe. Die Verurteilung und die Freiheitsstrafe bleiben bestehen; der Verurteilte muss sie zunächst nicht im Strafvollzug verbüßen. § 56 StGB verlangt bei Strafen bis zu einem Jahr eine günstige Legalprognose. Bei Strafen von mehr als einem bis höchstens zwei Jahren müssen zusätzlich besondere Umstände…

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    Hausdurchsuchung

    Die Hausdurchsuchung ist die gezielte Suche staatlicher Ermittlungsorgane in Wohnungen, Geschäftsräumen oder anderen geschützten Räumen nach Personen, Beweismitteln oder Gegenständen. Sie greift in die Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 GG ein und bedarf grundsätzlich einer richterlichen Anordnung. Nur bei Gefahr im Verzug dürfen Staatsanwaltschaft oder ihre Ermittlungspersonen unter gesetzlichen Voraussetzungen handeln. Anlass, Ziel, Umfang…

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    Strafanzeige

    Die Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhalts an Polizei, Staatsanwaltschaft oder Amtsgericht, aus dem sich der Verdacht einer Straftat ergeben kann. Sie kann grundsätzlich von jedermann mündlich, schriftlich oder elektronisch erstattet werden und setzt keine persönliche Betroffenheit voraus. Die Behörde prüft anschließend, ob ein Anfangsverdacht besteht und Ermittlungen einzuleiten sind. Von der Strafanzeige zu unterscheiden…

  • Adoption

    Die Adoption ist die durch gerichtliche Entscheidung begründete rechtliche Annahme einer Person als Kind. Bei der Minderjährigenadoption entsteht grundsätzlich ein vollständiges Eltern-Kind-Verhältnis zu den Annehmenden; die bisherigen verwandtschaftlichen Rechtsbeziehungen erlöschen regelmäßig. Maßgeblicher Prüfungsmaßstab ist das Wohl des Kindes und die Erwartung, dass ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Erforderlich sind gesetzlich bestimmte Einwilligungen und eine notarielle Antragstellung. Für…

  • Umgangsrecht

    Das Umgangsrecht ist das Recht des Kindes auf persönlichen Kontakt mit jedem Elternteil und zugleich das Recht und die Pflicht jedes Elternteils zum Umgang mit dem Kind. Es besteht unabhängig davon, wem das Sorgerecht zusteht. Umfang und Ausgestaltung richten sich vorrangig nach dem Kindeswohl. Zum Umgang gehören persönliche Treffen, Übernachtungen und je nach Umständen auch…

  • Ehevertrag

    Der Ehevertrag ist eine Vereinbarung zwischen Ehegatten oder künftigen Ehegatten, mit der sie ihre vermögensrechtlichen Verhältnisse und häufig auch mögliche Scheidungsfolgen gestalten. Sie können insbesondere den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ändern, ausschließen oder modifizieren sowie Regelungen zu Unterhalt und Versorgungsausgleich treffen. Der Vertrag bedarf grundsätzlich notarieller Beurkundung. Seine Gestaltungsfreiheit endet dort, wo zwingendes Recht, gute…

  • Zugewinnausgleich

    Der Zugewinnausgleich ist der vermögensrechtliche Ausgleich zwischen Ehegatten, wenn die Zugewinngemeinschaft endet. Dazu wird für jeden Ehegatten der Zugewinn als Unterschied zwischen Anfangs- und Endvermögen ermittelt. Hat ein Ehegatte einen höheren Zugewinn erzielt, schuldet er dem anderen grundsätzlich die Hälfte der Differenz als Geldforderung. Schenkungen, Erbschaften und bestimmte weitere Erwerbe werden dem Anfangsvermögen zugerechnet. Schulden…

  • Zugewinngemeinschaft

    Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand verheirateter Ehegatten, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren. Das Vermögen beider Ehegatten bleibt während der Ehe grundsätzlich getrennt; auch später erworbene Gegenstände werden nicht automatisch gemeinschaftliches Eigentum. Endet der Güterstand, wird jedoch der während seiner Dauer erzielte Vermögenszuwachs verglichen und grundsätzlich durch den Zugewinnausgleich hälftig ausgeglichen. Für…

  • Grundbuch

    Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und die daran bestehenden dinglichen Rechtsverhältnisse verzeichnet werden. Es enthält insbesondere Angaben zum Grundstück, zum Eigentümer sowie zu Belastungen wie Grundschulden, Hypotheken, Grunddienstbarkeiten und Nießbrauch. Geführt wird es von den Grundbuchämtern. Eintragungen genießen besonderen Vertrauensschutz und sind für Erwerb, Belastung und Prüfung von Immobilienrechten…

  • Grunddienstbarkeit

    Die Grunddienstbarkeit ist ein dingliches Recht, durch das ein Grundstück zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks belastet wird. Der Berechtigte darf das belastete Grundstück in bestimmter Weise benutzen, bestimmte Handlungen des Eigentümers untersagen oder die Ausübung einzelner Eigentümerbefugnisse ausschließen. Typische Fälle sind Wege-, Leitungs- oder Überfahrtsrechte. Die Grunddienstbarkeit entsteht durch Einigung und Eintragung in…