Bewährung
Bewährung bezeichnet im Erwachsenenstrafrecht die Aussetzung der Vollstreckung einer rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafe. Die Verurteilung und die Freiheitsstrafe bleiben bestehen; der Verurteilte muss sie zunächst nicht im Strafvollzug verbüßen. § 56 StGB verlangt bei Strafen bis zu einem Jahr eine günstige Legalprognose. Bei Strafen von mehr als einem bis höchstens zwei Jahren müssen zusätzlich besondere Umstände…