Nießbrauch
Der Nießbrauch ist das unveräußerliche und grundsätzlich unvererbliche Recht, eine fremde Sache oder ein fremdes Recht umfassend zu nutzen und daraus Erträge zu ziehen. Der Eigentümer behält die rechtliche Zuordnung, während der Nießbraucher beispielsweise eine Immobilie selbst bewohnen oder vermieten und die Mieten behalten darf. Bei Grundstücken entsteht der Nießbrauch durch Einigung und Eintragung in…