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  • Ermessensnichtgebrauch

    Ermessensnichtgebrauch liegt vor, wenn eine Behörde das ihr gesetzlich eingeräumte Ermessen nicht ausübt, weil sie sich irrtümlich für rechtlich gebunden hält oder eine Abwägung vollständig unterlässt. Er ist ein Ermessensfehler. Voraussetzung: Ermessen Der Fehler kann nur auftreten, wenn die Ermächtigungsgrundlage der Behörde einen Entscheidungsspielraum eröffnet. Typische Formulierungen sind „kann“ oder „darf“. Rechtsfolge Nach § 114…

  • Vorrang des Gesetzes

    Der Vorrang des Gesetzes bedeutet, dass Verwaltung und andere staatliche Stellen nicht gegen geltendes Recht handeln dürfen. Niederrangiges staatliches Handeln muss mit höherrangigen Rechtsnormen vereinbar sein. Inhalt Gesetze binden die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. Für die Verwaltung folgt dies besonders aus Art. 20 Abs. 3 GG. Abgrenzung Der Vorrang des Gesetzes verlangt Rechtmäßigkeit bestehenden…

  • Vorbehalt des Gesetzes

    Der Vorbehalt des Gesetzes bedeutet, dass staatliches Handeln in bestimmten Bereichen einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Insbesondere belastende Eingriffe in Grundrechte dürfen grundsätzlich nur aufgrund eines Gesetzes erfolgen. Funktion Der Vorbehalt des Gesetzes sichert die demokratische Legitimation staatlicher Eingriffe und bindet die Verwaltung an Entscheidungen des Parlaments. Praktisch zeigt er sich im Erfordernis einer Ermächtigungsgrundlage. Reichweite…

  • Ermächtigungsgrundlage

    Eine Ermächtigungsgrundlage ist eine Rechtsnorm, die staatliches Handeln gestattet und dessen Voraussetzungen sowie mögliche Rechtsfolgen festlegt. Für belastende Eingriffe in Rechte des Bürgers ist regelmäßig eine hinreichende gesetzliche Grundlage erforderlich. Funktion Die Ermächtigungsgrundlage bindet die Verwaltung an das Gesetz und konkretisiert den Vorbehalt des Gesetzes. Sie bildet den Ausgangspunkt für die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer…

  • Zuständigkeit

    Zuständigkeit bezeichnet die gesetzlich bestimmte Befugnis einer Behörde oder eines Gerichts, eine bestimmte Aufgabe in einem konkreten Fall wahrzunehmen. Sie ist ein zentraler Bestandteil der formellen Rechtmäßigkeit und des Prozessrechts. Arten der Zuständigkeit Unterschieden werden insbesondere sachliche, örtliche und instanzielle Zuständigkeit. Daneben können funktionelle Zuständigkeitsregeln bestimmen, welches Organ oder welcher Amtsträger handeln darf. Bedeutung im…

  • Materielle Rechtmäßigkeit

    Die materielle Rechtmäßigkeit bezeichnet die inhaltliche Vereinbarkeit einer staatlichen Maßnahme mit dem geltenden Recht. Bei einem Verwaltungsakt setzt sie insbesondere voraus, dass die Tatbestandsmerkmale der Ermächtigungsgrundlage erfüllt und die gesetzlichen Rechtsfolgen beachtet sind. Prüfung Zu untersuchen sind der gesetzliche Tatbestand, mögliche Rechtsfolgen, allgemeine Rechtsgrundsätze und die Verhältnismäßigkeit. Besteht Ermessen, muss die Behörde es fehlerfrei ausüben….

  • Formelle Rechtmäßigkeit

    Die formelle Rechtmäßigkeit bezeichnet die Einhaltung der Vorschriften über Zuständigkeit, Verfahren und Form beim Erlass einer staatlichen Maßnahme. Sie wird insbesondere bei der Prüfung eines Verwaltungsakts von der materiellen Rechtmäßigkeit unterschieden. Prüfungspunkte Zu prüfen sind die sachliche und örtliche Zuständigkeit der handelnden Stelle, das vorgeschriebene Verfahren – etwa eine Anhörung – und gesetzliche Formanforderungen. Folgen…

  • Verwaltungsrechtsweg

    Der Verwaltungsrechtsweg bestimmt, welche öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten von den Verwaltungsgerichten entschieden werden. Er ist nach § 40 Abs. 1 VwGO grundsätzlich eröffnet, wenn die Streitigkeit öffentlich-rechtlich, nichtverfassungsrechtlich und keinem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen ist. Voraussetzungen Die streitentscheidenden Normen müssen dem öffentlichen Recht angehören. Außerdem dürfen nicht unmittelbar Verfassungsorgane über Verfassungsrecht streiten. Eine gesetzliche Sonderzuweisung kann den…

  • Strafzumessung

    Strafzumessung ist die gerichtliche Bestimmung der konkreten Strafe für eine festgestellte Straftat. Zunächst ist der anwendbare Strafrahmen zu ermitteln; anschließend setzt das Gericht innerhalb dieses Rahmens Art und Höhe der Strafe fest. Nach § 46 StGB bildet die Schuld des Täters die Grundlage. Zu berücksichtigen sind die für und gegen ihn sprechenden Umstände sowie die…

  • Geldstrafe

    Die Geldstrafe ist eine strafgerichtliche Hauptstrafe, deren Höhe nach dem Tagessatzsystem bestimmt wird. Das Gericht legt zunächst die Zahl der Tagessätze nach dem Maß der Schuld und anschließend die Höhe jedes Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters fest. Nach § 40 StGB sind grundsätzlich fünf bis 360 volle Tagessätze möglich; ein Tagessatz…