Rechtfertigender Notstand
Der rechtfertigende Notstand erlaubt ausnahmsweise einen Eingriff in ein fremdes Rechtsgut, um eine gegenwärtige Gefahr für ein höherwertiges Interesse abzuwenden. Liegen die Voraussetzungen des § 34 StGB vor, handelt der Täter nicht rechtswidrig. Voraussetzungen Erforderlich sind eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr, eine Abwägung der betroffenen Interessen und ein wesentliches Überwiegen des geschützten Interesses. Die…