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    Rechtfertigender Notstand

    Der rechtfertigende Notstand erlaubt ausnahmsweise einen Eingriff in ein fremdes Rechtsgut, um eine gegenwärtige Gefahr für ein höherwertiges Interesse abzuwenden. Liegen die Voraussetzungen des § 34 StGB vor, handelt der Täter nicht rechtswidrig. Voraussetzungen Erforderlich sind eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr, eine Abwägung der betroffenen Interessen und ein wesentliches Überwiegen des geschützten Interesses. Die…

  • Notwehr

    Notwehr ist nach § 32 Abs. 2 StGB die erforderliche Verteidigung, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Eine durch Notwehr gebotene Tat ist nach § 32 Abs. 1 StGB nicht rechtswidrig. Der Rechtfertigungsgrund schützt Individualrechtsgüter und bewährt zugleich die Rechtsordnung. Er setzt eine Notwehrlage, eine geeignete und unter gleich wirksamen…

  • Rechtswidrigkeit

    Rechtswidrigkeit bedeutet im Strafrecht, dass ein tatbestandsmäßiges Verhalten von der Rechtsordnung nicht ausnahmsweise erlaubt wird. Bei den meisten Delikten indiziert die Tatbestandsmäßigkeit das Unrecht; anschließend ist zu prüfen, ob ein Rechtfertigungsgrund eingreift. Notwehr, rechtfertigender Notstand oder eine wirksame Einwilligung können die Rechtswidrigkeit ausschließen. Die Prüfung erfasst die konkrete Handlung im Zusammenhang der gesamten Rechtsordnung. Entschuldigungsgründe…

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    Objektive Zurechnung

    Objektive Zurechnung liegt vor, wenn der Täter eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat, die sich im tatbestandlichen Erfolg verwirklicht. Bedeutung Die objektive Zurechnung begrenzt bei Erfolgsdelikten die rein naturwissenschaftliche Kausalität. Nicht jeder verursachte Erfolg wird dem Täter auch rechtlich zugerechnet. Voraussetzungen Erforderlich sind grundsätzlich eine rechtlich missbilligte Gefahr und deren Verwirklichung im konkreten Erfolg. Die…

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    Kausalität

    Kausalität bezeichnet den Ursachenzusammenhang zwischen einem Verhalten und einem rechtlich relevanten Erfolg. Nach der im Strafrecht herrschenden Bedingungs- oder Äquivalenztheorie ist eine Handlung kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Kausalität ist von der wertenden objektiven Zurechnung zu unterscheiden und bildet auch im Zivilrecht eine notwendige…

  • Fahrlässigkeit

    Fahrlässigkeit liegt im Strafrecht vor, wenn der Täter eine objektiv gebotene Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch einen tatbestandsmäßigen Erfolg verursacht, den er nach seinen persönlichen Fähigkeiten hätte vorhersehen und vermeiden können. Strafbar ist fahrlässiges Handeln gemäß § 15 StGB nur, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt. Die Prüfung verbindet objektive Pflichtwidrigkeit und Zurechnung mit…

  • Vorsatz

    Vorsatz ist das Wissen und Wollen der Verwirklichung sämtlicher objektiver Merkmale eines Straftatbestands. Er muss bei Begehung der Tat vorliegen und reicht, soweit das Gesetz nichts Besonderes verlangt, in Form bedingten Vorsatzes aus. Unterschieden werden Absicht, direkter Vorsatz und bedingter Vorsatz. Kennt der Täter einen zum Tatbestand gehörenden Umstand nicht, entfällt nach § 16 Abs….

  • Subjektiver Tatbestand

    Der subjektive Tatbestand umfasst die inneren Merkmale, die ein Straftatbestand aufseiten des Täters verlangt. Bei einem Vorsatzdelikt gehört dazu vor allem der Vorsatz hinsichtlich sämtlicher objektiver Tatbestandsmerkmale; einzelne Delikte setzen zusätzlich besondere Absichten, Wissensmerkmale oder Beweggründe voraus. Fehlt die erforderliche Vorstellung von einem Tatumstand, kann ein Tatbestandsirrtum den Vorsatz ausschließen. Der subjektive Tatbestand ist von…

  • Objektiver Tatbestand

    Der objektive Tatbestand umfasst die Merkmale der äußeren Tatseite, die ein Straftatbestand voraussetzt. Dazu können Täter, Tatobjekt, Tathandlung, besondere Tatumstände und ein tatbestandlicher Erfolg sowie Kausalität und objektive Zurechnung gehören. Die konkrete Zusammensetzung richtet sich stets nach der jeweiligen Strafnorm. „Objektiv“ bedeutet nicht, dass jedes Merkmal rein sinnlich wahrnehmbar ist: Auch normative Merkmale wie die…

  • Tatbestandsmäßigkeit

    Tatbestandsmäßigkeit bedeutet, dass ein konkretes Verhalten sämtliche objektiven und subjektiven Merkmale eines gesetzlichen Straftatbestands erfüllt. Die Feststellung beruht auf der Subsumtion des ermittelten Sachverhalts unter die abstrakte Strafnorm. Fehlt auch nur ein notwendiges Merkmal, ist die vollendete Tat nach diesem Tatbestand nicht gegeben; ein anderer Tatbestand oder ein Versuch kann dennoch in Betracht kommen. Tatbestandsmäßigkeit…