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  • Freiheitsstrafe

    Die Freiheitsstrafe ist eine strafgerichtlich verhängte Hauptstrafe, die dem Verurteilten für eine bestimmte Zeit oder lebenslang die persönliche Freiheit entzieht. Nach § 38 StGB beträgt die zeitige Freiheitsstrafe grundsätzlich mindestens einen Monat und höchstens fünfzehn Jahre. Ob sie tatsächlich im Strafvollzug verbüßt wird, ist davon zu trennen: Bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren kann das…

  • Beihilfe

    Beihilfe ist nach § 27 StGB die vorsätzliche Hilfe zu einer vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat eines anderen. Der Gehilfe muss die Haupttat objektiv fördern oder erleichtern und dabei sowohl die Unterstützung als auch die wesentlichen Merkmale der Haupttat vorsätzlich erfassen. Anders als der Anstifter ruft er den Tatentschluss nicht hervor. Seine Strafe richtet sich nach…

  • Anstiftung

    Anstiftung ist nach § 26 StGB das vorsätzliche Bestimmen eines anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat. Der Anstifter ruft beim Haupttäter den Entschluss zu einer hinreichend konkretisierten Tat hervor und handelt dabei mit doppeltem Anstiftervorsatz: Dieser muss sowohl das Bestimmen als auch die wesentlichen Merkmale der Haupttat umfassen. Der Anstifter wird grundsätzlich gleich einem…

  • Mittäterschaft

    Mittäterschaft ist die gemeinschaftliche Begehung einer Straftat durch mehrere Täter gemäß § 25 Abs. 2 StGB. Sie setzt einen gemeinsamen Tatentschluss und einen eigenen, in die gemeinsame Tatausführung eingebundenen Beitrag voraus. Jeder Mittäter wird als Täter der gemeinschaftlichen Tat bestraft, obwohl er nicht sämtliche Tatbestandsmerkmale eigenhändig verwirklichen muss. Die gegenseitige Zurechnung reicht jedoch nur so…

  • Täterschaft

    Täterschaft bezeichnet die Begehung einer Straftat als Täter. § 25 StGB unterscheidet unmittelbare Täterschaft, mittelbare Täterschaft und Mittäterschaft: Der Täter verwirklicht die Tat selbst, durch einen anderen oder gemeinschaftlich mit weiteren Beteiligten. Von der Täterschaft sind Anstiftung und Beihilfe als Teilnahmeformen abzugrenzen. Welche Beteiligungsform vorliegt, richtet sich nach dem Gesetz, der Struktur des jeweiligen Delikts…

  • Rücktritt vom Versuch

    Der Rücktritt vom Versuch ermöglicht Straffreiheit wegen der versuchten Tat, wenn der Täter freiwillig die weitere Tatausführung aufgibt oder die Vollendung verhindert. Die Voraussetzungen regelt § 24 StGB. Voraussetzungen Zunächst darf der Versuch nicht fehlgeschlagen sein. Beim unbeendeten Versuch genügt regelmäßig die freiwillige Aufgabe der weiteren Ausführung. Beim beendeten Versuch muss der Täter die Vollendung…

  • Versuch

    Ein Versuch liegt vor, wenn der Täter nach seiner Vorstellung von der Tat unmittelbar zur Verwirklichung eines Straftatbestands ansetzt, die Tat aber nicht vollendet. Seine Strafbarkeit richtet sich insbesondere nach §§ 22 und 23 StGB. Voraussetzungen Erforderlich sind Tatentschluss und unmittelbares Ansetzen. Der Tatentschluss umfasst den auf alle Tatbestandsmerkmale gerichteten Vorsatz. Unmittelbar setzt der Täter…

  • Entschuldigender Notstand

    Der entschuldigende Notstand nach § 35 StGB schließt unter engen Voraussetzungen den persönlichen Schuldvorwurf aus, wenn der Täter eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit von sich, einem Angehörigen oder einer nahestehenden Person abwendet. Anders als beim rechtfertigenden Notstand bleibt die Tat rechtswidrig. Eine Entschuldigung scheidet grundsätzlich aus, soweit dem Täter…

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    Schuldfähigkeit

    Schuldfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unrecht einer Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Fehlt sie, kann dem Täter die rechtswidrige Tat strafrechtlich nicht als Schuld vorgeworfen werden. Gesetzliche Grundlagen Kinder unter 14 Jahren sind nach § 19 StGB schuldunfähig. Bei seelischen Störungen kann die Schuldfähigkeit nach § 20 StGB ausgeschlossen oder nach §…

  • Schuld

    Schuld bezeichnet im Strafrecht die persönliche Vorwerfbarkeit einer tatbestandsmäßigen und rechtswidrigen Tat. Sie setzt grundsätzlich Schuldfähigkeit und die Möglichkeit voraus, das Unrecht der Tat einzusehen und sich rechtmäßig zu verhalten. Ein unvermeidbarer Verbotsirrtum oder ein Entschuldigungsgrund kann den Schuldvorwurf ausschließen. Schuld ist von Vorsatz und Fahrlässigkeit im Tatbestand sowie von einer zivilrechtlichen Schuld im Sinne…