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  • Straftatbestand

    Ein Straftatbestand ist die abstrakte gesetzliche Beschreibung der Merkmale, die ein Verhalten erfüllen muss, um als bestimmtes strafrechtliches Unrecht eingeordnet werden zu können. Er bezeichnet nicht schon die gesamte Straftat: Aus der Verwirklichung seiner objektiven und subjektiven Merkmale folgt zunächst Tatbestandsmäßigkeit. Für eine Strafbarkeit müssen regelmäßig zusätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Inhalt und Grenzen des…

  • Straftat

    Eine Straftat ist ein menschliches Verhalten, das einen gesetzlichen Straftatbestand erfüllt, rechtswidrig ist und dem Täter persönlich als schuldhaft vorgeworfen werden kann. Der Begriff bezeichnet damit das konkrete strafbare Geschehen, nicht die abstrakte Strafnorm. Eine Tat darf nur bestraft werden, wenn ihre Strafbarkeit vor ihrer Begehung gesetzlich bestimmt war. Von der Straftat zu unterscheiden sind…

  • Strafrecht

    Strafrecht ist der Teil der Rechtsordnung, der bestimmt, welches Verhalten strafbar ist, unter welchen Voraussetzungen ein Täter persönlich verantwortlich ist und welche Rechtsfolgen angeordnet werden können. Das materielle Strafrecht enthält Straftatbestände und allgemeine Zurechnungsregeln; das Strafverfahrensrecht regelt Ermittlung und gerichtliche Entscheidung. Strafvollstreckung und Strafvollzug betreffen die Durchsetzung rechtskräftiger Sanktionen. Staatliche Strafe ist insbesondere an Gesetzlichkeit,…

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    Einstweiliger Rechtsschutz im Verwaltungsrecht

    Einstweiliger Rechtsschutz im Verwaltungsrecht schützt Rechte vorläufig, wenn eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu spät käme. Gegen die Vollziehung eines Verwaltungsakts richten sich Anträge nach §§ 80, 80a VwGO; in sonstigen Streitigkeiten ist grundsätzlich die einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO statthaft. Der Antragsteller muss regelmäßig Dringlichkeit und die materielle Rechtsposition glaubhaft machen. Die Hauptsache darf…

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    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Die Fortsetzungsfeststellungsklage dient der gerichtlichen Feststellung, dass ein erledigter Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen ist. § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO regelt unmittelbar den Fall, dass sich ein zunächst mit der Anfechtungsklage angegriffener Verwaltungsakt während des Prozesses erledigt. Für bereits vor Klageerhebung erledigte Verwaltungsakte und erledigte Verpflichtungsbegehren wird die Vorschrift entsprechend angewandt. Zulässig ist die Klage…

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    Verpflichtungsklage

    Die Verpflichtungsklage ist die verwaltungsgerichtliche Klage auf Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts. Sie ist nach § 42 Abs. 1 VwGO statthaft, wenn der Kläger eine behördliche Regelung begehrt, die als Verwaltungsakt ergehen muss. Hat er einen gebundenen Anspruch und ist die Sache spruchreif, erlässt das Gericht ein Vornahmeurteil. Verbleibt der Behörde ein nicht ausgeschöpfter…

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    Anfechtungsklage

    Die Anfechtungsklage ist die verwaltungsgerichtliche Klage auf Aufhebung eines belastenden Verwaltungsakts. Ihre Statthaftigkeit folgt aus § 42 Abs. 1 VwGO. Zulässig ist sie insbesondere nur bei möglicher Verletzung eigener Rechte, ordnungsgemäßer Klageerhebung und Einhaltung der Frist; häufig muss zuvor ein Widerspruchsverfahren durchgeführt werden. Begründet ist die Klage nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO,…

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    Verwaltungsgerichtsbarkeit

    Verwaltungsgerichtsbarkeit: Die Verwaltungsgerichtsbarkeit entscheidet öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, die nicht ausdrücklich einem anderen Gericht zugewiesen sind. Gesetzliche Grundlage Die maßgeblichen Regeln finden sich insbesondere in § 40 VwGO. Voraussetzungen und Bedeutung Das Rechtsinstitut gehört zum Verwaltungsprozessrecht. Seine Voraussetzungen richten sich nach der Verwaltungsgerichtsordnung und dem konkreten Rechtsschutzziel. Häufig bestehen Bezüge zu Verwaltungsakt, Widerspruch und Widerspruchsverfahren. Beispiel Ein…

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    Widerspruchsverfahren

    Widerspruchsverfahren: Das Widerspruchsverfahren ist das behördliche Vorverfahren, in dem Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit eines Verwaltungsakts erneut geprüft werden. Gesetzliche Grundlage Maßgeblich sind insbesondere §§ 68 ff. VwGO. Bedeutung Der Begriff gehört zum Verwaltungsrecht und ist für die Wirksamkeit oder Überprüfung behördlicher Entscheidungen wichtig. Dabei bestehen enge Bezüge zu Behörde, Verwaltungsverfahren und Verwaltungsakt. Beispiel Die Ausgangsbehörde hilft…

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    Widerspruch

    Widerspruch: Der Widerspruch ist ein förmlicher Rechtsbehelf, mit dem ein Betroffener die behördliche Überprüfung eines Verwaltungsakts verlangt. Gesetzliche Grundlage Maßgeblich sind insbesondere §§ 68 ff. VwGO. Bedeutung Der Begriff gehört zum Verwaltungsrecht und ist für die Wirksamkeit oder Überprüfung behördlicher Entscheidungen wichtig. Dabei bestehen enge Bezüge zu Behörde, Verwaltungsverfahren und Verwaltungsakt. Beispiel Der Adressat eines…