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    Bestandskraft

    Bestandskraft bezeichnet die rechtliche Stabilität eines Verwaltungsakts, nachdem er mit den vorgesehenen ordentlichen Rechtsbehelfen nicht mehr angegriffen werden kann. Sie tritt insbesondere nach ungenutztem Ablauf der Widerspruchs- oder Klagefrist oder nach rechtskräftigem Abschluss eines gerichtlichen Verfahrens ein. Bestandskraft setzt weder Rechtmäßigkeit noch Unabänderlichkeit voraus: Auch ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann bestandskräftig werden; gesetzlich geregelte Korrekturen durch…

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    Bekanntgabe

    Bekanntgabe: Bekanntgabe ist die Eröffnung eines Verwaltungsakts gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. Gesetzliche Grundlage Maßgeblich sind insbesondere § 41 VwVfG. Bedeutung Der Begriff gehört zum Verwaltungsrecht und ist für die Wirksamkeit oder Überprüfung behördlicher Entscheidungen wichtig. Dabei bestehen enge Bezüge zu Behörde, Verwaltungsverfahren und Verwaltungsakt. Beispiel Ein…

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    Begründungspflicht

    Begründungspflicht: Die Begründungspflicht verpflichtet eine Behörde, die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe ihrer Entscheidung mitzuteilen. Gesetzliche Grundlage Maßgeblich sind insbesondere § 39 VwVfG. Bedeutung Der Begriff gehört zum Verwaltungsrecht und ist für die Wirksamkeit oder Überprüfung behördlicher Entscheidungen wichtig. Dabei bestehen enge Bezüge zu Behörde, Verwaltungsverfahren und Verwaltungsakt. Beispiel Ein Gebührenbescheid erläutert Berechnungsgrundlage und angewandte…

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    Anhörung

    Die Anhörung gibt einem Beteiligten vor einer belastenden Verwaltungsentscheidung Gelegenheit, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern. Gesetzliche Grundlage Die allgemeine Regel enthält § 28 VwVfG. Danach ist vor Erlass eines eingreifenden Verwaltungsakts grundsätzlich eine Anhörung erforderlich. Zweck Die Anhörung schützt den Bürger vor überraschenden Entscheidungen und hilft der Behörde, den Sachverhalt vollständig und richtig…

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    Bestimmtheitsgrundsatz

    Der Bestimmtheitsgrundsatz verlangt, dass staatliche Regelungen so klar gefasst sind, dass der Bürger die Rechtslage erkennen und sein Verhalten danach ausrichten kann. Verfassungsrechtliche Grundlage Der Grundsatz folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG. Für Strafgesetze gilt zusätzlich das besondere Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG. Anforderungen Wie genau eine Regelung sein…

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    Ermessensfehler

    Ein Ermessensfehler liegt vor, wenn eine Behörde den gesetzlich eröffneten Entscheidungsspielraum nicht entsprechend dem Zweck der Ermächtigung oder außerhalb seiner Grenzen nutzt. Gesetzliche Grundlage Die Anforderungen ergeben sich aus § 40 VwVfG. Die gerichtliche Kontrolle regelt für Verwaltungsprozesse § 114 VwGO. Arten von Ermessensfehlern Beim Ermessensnichtgebrauch erkennt die Behörde ihren Spielraum nicht. Bei der Ermessensüberschreitung…

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    Unbestimmter Rechtsbegriff

    Ein unbestimmter Rechtsbegriff ist ein gesetzlicher Ausdruck, dessen Bedeutung nicht für jeden Fall vollständig feststeht und deshalb durch Auslegung konkretisiert werden muss. Typische Beispiele Begriffe wie „Zuverlässigkeit“, „öffentliches Interesse“, „Gefahr“ oder „Angemessenheit“ sind wertungsoffen. Ihre Anwendung richtet sich nach Wortlaut, Systematik sowie Sinn und Zweck der Vorschrift. Abgrenzung zum Ermessen Der unbestimmte Rechtsbegriff betrifft grundsätzlich…

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    Gebundene Entscheidung

    Eine gebundene Entscheidung liegt vor, wenn das Gesetz der Behörde bei erfüllten Voraussetzungen keinen Entscheidungsspielraum lässt. Die gesetzlich vorgesehene Rechtsfolge muss dann eintreten. Abgrenzung zum Ermessen Bei einer gebundenen Entscheidung bestimmt das Gesetz die Rechtsfolge abschließend. Beim Ermessen darf die Behörde dagegen innerhalb rechtlicher Grenzen zwischen mehreren zulässigen Entscheidungen wählen. Erkennen einer gebundenen Entscheidung Formulierungen…

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    Ermessen

    Ermessen bezeichnet einen gesetzlich eröffneten Entscheidungsspielraum der Verwaltung. Die Behörde darf innerhalb der gesetzlichen Grenzen zwischen mehreren rechtmäßigen Entscheidungen wählen. Gesetzliche Grundlage Nach § 40 VwVfG muss die Behörde ihr Ermessen dem Zweck der Ermächtigung entsprechend ausüben und die gesetzlichen Grenzen einhalten. Arten Entschließungsermessen betrifft das Ob, Auswahlermessen die Art der Maßnahme oder den Adressaten….

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    Öffentlich-rechtlicher Vertrag

    Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist eine Vereinbarung, durch die ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts begründet, geändert oder aufgehoben wird. Gesetzliche Grundlage Die Regeln enthalten §§ 54 ff. VwVfG. Soweit Vorschriften nicht entgegenstehen, kann ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis vertraglich gestaltet werden. Arten Beim koordinationsrechtlichen Vertrag stehen sich gleichgeordnete Partner gegenüber. Beim subordinationsrechtlichen Vertrag handelt eine…