Realakt
Ein Realakt ist tatsächliches Verwaltungshandeln, das auf einen tatsächlichen Erfolg und nicht auf die verbindliche Regelung einer Rechtsfolge gerichtet ist. Abgrenzung zum Verwaltungsakt Der Verwaltungsakt enthält eine rechtliche Regelung. Beim Realakt steht ein tatsächlicher Vorgang im Vordergrund. Beispiele Realakte sind etwa behördliche Auskünfte, Warnungen, Zahlungen, Straßenreinigung oder die tatsächliche Durchführung einer Maßnahme. Rechtsschutz Widerspruch und…