Arrestanspruch
Arrestanspruch ist der materielle Anspruch, dessen spätere Zwangsvollstreckung durch einen Arrest gesichert werden soll. Nach der Zivilprozessordnung muss es sich grundsätzlich um eine Geldforderung oder einen Anspruch handeln, der in eine Geldforderung übergehen kann. Der Anspruch braucht noch nicht tituliert zu sein, muss aber schlüssig dargelegt und glaubhaft gemacht werden. Seine Fälligkeit ist nicht immer erforderlich; bei bedingten oder künftigen Ansprüchen gelten besondere Anforderungen. Vom Arrestanspruch ist der Arrestgrund strikt zu unterscheiden.
Rechtliche Bedeutung
Er beantwortet die Frage, welches Recht gesichert werden soll. Die bloße Gefahr für die Vollstreckung ersetzt das Bestehen eines Anspruchs nicht.
Voraussetzungen und Folgen
Ein Darlehensgeber macht glaubhaft, dass der Darlehensnehmer eine fällige Rückzahlung von 50.000 Euro schuldet. Diese Forderung bildet den Arrestanspruch.
Beispiel
Der Antragsteller muss Anspruchsgrund, Beteiligte und Umfang konkret bezeichnen. Einwendungen des Gegners können die Glaubhaftmachung erschüttern.
Häufige Fragen
Muss die Forderung fällig sein?
Nicht zwingend; auch bedingte oder betagte Ansprüche können unter den gesetzlichen Voraussetzungen gesichert werden.
Ist ein Urteil erforderlich?
Nein. Gerade vor Erlangung eines Titels kann Arrestschutz bedeutsam sein.
Genügt eine ungefähre Forderung?
Der Anspruch muss nach Grund und Höhe so bestimmt sein, dass Umfang und Sicherung geprüft werden können.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Prozessvoraussetzungen, Zulässigkeit einer Klage, Rechtsweg, Einstweiliger Rechtsschutz und Rechtshängigkeit. Vertiefend: Zivilrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.