| | |

Aufenthaltsgestattung

Aufenthaltsgestattung ist der gesetzliche Aufenthaltsstatus eines Ausländers während des laufenden Asylverfahrens. Sie entsteht grundsätzlich mit der gesetzlich bestimmten Stellung oder Äußerung des Asylgesuchs und wird durch eine Bescheinigung dokumentiert. Die Aufenthaltsgestattung ist kein Aufenthaltstitel. Sie kann räumlichen Beschränkungen, Wohnpflichten und besonderen Regeln zur Erwerbstätigkeit unterliegen. Ihr Bestand richtet sich nach dem Verlauf und Abschluss des Asylverfahrens sowie nach den Vorschriften des Asylgesetzes.

Rechtliche Einordnung

Die Aufenthaltsgestattung ist in §§ 55 ff. AsylG geregelt. Sie ermöglicht den rechtmäßigen Aufenthalt zur Durchführung des Asylverfahrens. Der Inhaber erhält eine Bescheinigung, deren räumlicher Geltungsbereich und Nebenbestimmungen zu beachten sind.

Rechtsfolgen und praktische Bedeutung

Der Status beeinflusst Unterbringung, Bewegungsfreiheit, Leistungsbezug und Zugang zur Beschäftigung. Eine Arbeitserlaubnis kann je nach Verfahrensdauer und Unterbringung erforderlich oder ausgeschlossen sein. Mit der unanfechtbaren Entscheidung über den Asylantrag endet die Gestattung regelmäßig.

Abgrenzung

Die Aufenthaltsgestattung ist weder Aufenthaltstitel noch Duldung. Die Duldung setzt eine vollziehbare Ausreisepflicht voraus und bescheinigt nur die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung.

Beispiel

Ein Asylbewerber erhält nach der förmlichen Antragstellung eine Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung. Für die Aufnahme einer Beschäftigung prüft er die eingetragenen Nebenbestimmungen und beantragt gegebenenfalls eine Erlaubnis.

Häufige Fragen

Ist die Gestattung eine Aufenthaltserlaubnis?

Nein. Sie ist ein eigener gesetzlicher Status zur Durchführung des Asylverfahrens.

Darf der Inhaber arbeiten?

Das hängt von Verfahrensstand, Unterbringung und der erforderlichen behördlichen Erlaubnis ab.

Wann endet die Gestattung?

Regelmäßig mit unanfechtbarem Abschluss des Asylverfahrens; das Gesetz regelt weitere Fälle.

Verwandte Begriffe und Quellen

§ 55 AsylG und verwaltungsrecht-faq.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • | | |

    Prioritäre Bearbeitung beim EGMR

    Prioritäre Bearbeitung beim EGMR bedeutet, dass Beschwerden nach ihrer Dringlichkeit und Bedeutung statt ausschließlich nach Eingangsdatum behandelt werden. Höchste Priorität erhalten insbesondere Fälle mit unmittelbarer Gefahr für Leben oder Gesundheit, Freiheitsentzug oder anderen irreversiblen Schäden. Danach folgen unter anderem strukturell bedeutsame und besonders gewichtige Menschenrechtsfragen. Die Prioritätspolitik begründet keinen Anspruch auf Entscheidung innerhalb einer bestimmten…

  • Notstandsverfassung

    Notstandsverfassung bezeichnet die Gesamtheit verfassungsrechtlicher Regeln für außergewöhnliche Gefahrenlagen. Er gehört zum Staatsorganisationsrecht und bestimmt Zuständigkeiten, Verfahren oder politische Verantwortungsbeziehungen innerhalb des Bundesstaates. Seine Anwendung muss demokratische Legitimation, föderale Ordnung und rechtsstaatliche Grenzen miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff prägt damit die Organisation, Verantwortlichkeit und…

  • |

    Verkehrsregelnde Anordnung

    Eine verkehrsregelnde Anordnung ist die behördliche Entscheidung über Aufstellung, Entfernung oder Änderung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen. Sie richtet sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung und wird von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde getroffen. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs setzen regelmäßig eine besondere Gefahrenlage voraus, soweit keine spezielle Regelung eingreift. Die Behörde muss Sachverhalt, Zuständigkeit, gesetzliche Voraussetzungen, Ermessen und…

  • Massegläubiger

    Massegläubiger Massegläubiger ist ein Gläubiger, dessen Forderung als Masseverbindlichkeit aus der Insolvenzmasse vorweg zu erfüllen ist. Dazu zählen insbesondere Verbindlichkeiten, die durch Handlungen des Insolvenzverwalters begründet werden, sowie bestimmte Ansprüche aus Dauerschuldverhältnissen. Massegläubiger haben gegenüber Insolvenzgläubigern einen Vorrang. Reicht die Masse nicht aus, liegt Masseunzulänglichkeit vor. Rechtliche Einordnung Die Einzelheiten richten sich nach den gesetzlichen…

  • Resozialisierungsgebot

    Resozialisierungsgebot bezeichnet den verfassungsrechtlichen Auftrag, Straftätern eine realistische Rückkehr in ein straffreies Leben zu ermöglichen. Der Begriff gehört zur Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Schutzintensität oder verfahrensrechtliche Sicherung individueller Freiheit. Seine Anwendung verlangt regelmäßig eine sorgfältige Abwägung zwischen persönlicher Selbstbestimmung und verfassungsrechtlich anerkannten Gemeinschaftsbelangen. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Begriff…

  • |

    Unvereinbarkeitserklärung

    Unvereinbarkeitserklärung ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der eine Norm für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt wird, ohne sie sofort rückwirkend für nichtig zu erklären. Das Gericht kann ihre befristete Fortgeltung anordnen oder ihre Anwendung bis zu einer Neuregelung einschränken. Diese Rechtsfolge kommt insbesondere in Betracht, wenn sofortige Nichtigkeit ein noch verfassungsferneres Ergebnis, eine erhebliche…