Berufungsgericht

Ein Berufungsgericht ist das Gericht der nächsthöheren Instanz, das ein erstinstanzliches Urteil auf ein zulässiges Berufungsrechtsmittel überprüft. Die Berufung eröffnet regelmäßig eine weitere Tatsacheninstanz, deren Umfang je nach Verfahrensordnung unterschiedlich begrenzt ist. Im Zivilprozess sind Landgericht oder Oberlandesgericht, im Strafprozess Landgericht beziehungsweise kleine Strafkammer typische Berufungsgerichte. Das Berufungsgericht kann die Entscheidung bestätigen, ändern, aufheben oder unter gesetzlichen Voraussetzungen an die Vorinstanz zurückverweisen.

Einordnung

Welches Gericht zuständig ist, hängt von Gerichtszweig, Ausgangsgericht und Verfahrensart ab. Nicht jede Entscheidung ist berufungsfähig.

Aufbau und Zuständigkeit

Form, Frist, Beschwer und gegebenenfalls Zulassung oder Annahme bestimmen die Zulässigkeit. Eine wirksame Beschränkung begrenzt den Prüfungsumfang.

Beispiel

Gegen ein Zivilurteil des Amtsgerichts legt eine Partei Berufung ein. Das Landgericht prüft Zulässigkeit, Tatsachenfeststellungen und Rechtsanwendung nach den Regeln der ZPO.

Häufige Fragen

Erhebt das Berufungsgericht neue Beweise?

Je nach Verfahrensordnung kann es Beweise erneut oder ergänzend erheben.

Ist es immer das Oberlandesgericht?

Nein. Auch Landgerichte und andere obere Fachgerichte können Berufungsgerichte sein.

Kann es selbst entscheiden?

Ja. Eigene Sachentscheidungen sind der Regelfall, Zurückverweisung die gesetzlich begrenzte Ausnahme.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Instanzenzug, Rechtsweg, Gesetzlicher Richter, Prozessrecht und Bundesverfassungsgericht. Vertiefend: Das Grundgesetz und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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