Berufungsgericht

Ein Berufungsgericht ist das Gericht der nächsthöheren Instanz, das ein erstinstanzliches Urteil auf ein zulässiges Berufungsrechtsmittel überprüft. Die Berufung eröffnet regelmäßig eine weitere Tatsacheninstanz, deren Umfang je nach Verfahrensordnung unterschiedlich begrenzt ist. Im Zivilprozess sind Landgericht oder Oberlandesgericht, im Strafprozess Landgericht beziehungsweise kleine Strafkammer typische Berufungsgerichte. Das Berufungsgericht kann die Entscheidung bestätigen, ändern, aufheben oder unter gesetzlichen Voraussetzungen an die Vorinstanz zurückverweisen.

Einordnung

Welches Gericht zuständig ist, hängt von Gerichtszweig, Ausgangsgericht und Verfahrensart ab. Nicht jede Entscheidung ist berufungsfähig.

Aufbau und Zuständigkeit

Form, Frist, Beschwer und gegebenenfalls Zulassung oder Annahme bestimmen die Zulässigkeit. Eine wirksame Beschränkung begrenzt den Prüfungsumfang.

Beispiel

Gegen ein Zivilurteil des Amtsgerichts legt eine Partei Berufung ein. Das Landgericht prüft Zulässigkeit, Tatsachenfeststellungen und Rechtsanwendung nach den Regeln der ZPO.

Häufige Fragen

Erhebt das Berufungsgericht neue Beweise?

Je nach Verfahrensordnung kann es Beweise erneut oder ergänzend erheben.

Ist es immer das Oberlandesgericht?

Nein. Auch Landgerichte und andere obere Fachgerichte können Berufungsgerichte sein.

Kann es selbst entscheiden?

Ja. Eigene Sachentscheidungen sind der Regelfall, Zurückverweisung die gesetzlich begrenzte Ausnahme.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Instanzenzug, Rechtsweg, Gesetzlicher Richter, Prozessrecht und Bundesverfassungsgericht. Vertiefend: Das Grundgesetz und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Scheidungsverbund

    Scheidungsverbund bezeichnet die gemeinsame Verhandlung und Entscheidung über die Scheidung sowie bestimmte rechtzeitig anhängig gemachte Folgesachen. Dazu können Versorgungsausgleich, Unterhalt, Ehewohnung, Haushaltsgegenstände und güterrechtliche Ansprüche gehören. Der Verbund soll widersprüchliche Entscheidungen vermeiden und die wirtschaftlichen Folgen der Trennung geordnet klären. Grundsätzlich darf die Scheidung erst ausgesprochen werden, wenn die entscheidungsreifen Verbundsachen gleichzeitig entschieden werden können….

  • |

    Rechtsmittelverzicht

    Der Rechtsmittelverzicht ist die eindeutige Erklärung eines Verfahrensbeteiligten, ein zulässiges Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung nicht einzulegen. Im Strafprozess wird er regelmäßig nach Urteilsverkündung gegenüber dem Gericht erklärt und führt grundsätzlich sofort zur Unanfechtbarkeit für den Erklärenden. Die Erklärung muss freiwillig, unmissverständlich und in Kenntnis ihrer Tragweite erfolgen. Nach einer Verständigung ist ein Rechtsmittelverzicht gesetzlich…

  • Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ist eine vorläufige gerichtliche Anordnung, durch die Vollstreckungsmaßnahmen zeitweise ausgesetzt werden. Sie soll irreversible oder unbillige Folgen verhindern, solange über einen Rechtsbehelf oder eine Klage gegen die Vollstreckung noch nicht abschließend entschieden ist. Sie kommt insbesondere im Zusammenhang mit Vollstreckungsabwehrklage, Drittwiderspruchsklage oder besonderen Schutzanträgen in Betracht. Voraussetzungen und Zuständigkeit richten…

  • Einzelrichter

    Ein Einzelrichter ist ein Richter, der einen Rechtsstreit oder ein Verfahren allein als Spruchkörper entscheidet. Einzelrichterzuständigkeit besteht insbesondere am Amtsgericht und in zahlreichen erstinstanzlichen Zivilsachen des Landgerichts; auch Fachgerichtsbarkeiten kennen sie. Gesetzliche Regeln bestimmen, wann eine Sache übertragen werden muss oder wegen besonderer Schwierigkeit beziehungsweise grundsätzlicher Bedeutung beim Kollegium verbleibt. Trotz alleiniger Entscheidung gelten dieselben…

  • | |

    Plaumann-Formel

    Plaumann-Formel bestimmt, wann ein privater Kläger von einem EU-Rechtsakt individuell betroffen ist und deshalb nach Artikel 263 Absatz 4 AEUV Nichtigkeitsklage erheben kann. Individuelle Betroffenheit liegt vor, wenn der Rechtsakt den Kläger wegen besonderer persönlicher Eigenschaften oder tatsächlicher Umstände aus dem Kreis aller anderen Personen heraushebt und ähnlich wie einen Adressaten individualisiert. Die strenge Formel…