Briefgrundschuld
Briefgrundschuld Briefgrundschuld ist eine Grundschuld, über die zusätzlich zur Eintragung im Grundbuch ein Grundschuldbrief ausgestellt wird. Zur rechtsgeschäftlichen Übertragung sind grundsätzlich schriftliche Abtretungserklärung und Übergabe des Briefs erforderlich; eine Grundbucheintragung des neuen Gläubigers ist nicht zwingend. Der Brief erleichtert den außergrundbuchlichen Verkehr, schafft aber Verlustrisiken und zusätzlichen Prüfungsbedarf. Wird die Brieferteilung ausgeschlossen, liegt eine Buchgrundschuld vor. In der Finanzierungspraxis wird häufig die übersichtlichere Buchgrundschuld verwendet.
Rechtliche Einordnung
Der Grundschuldbrief verkörpert das Recht nicht vollständig wie ein Wertpapier, ist aber für Verfügung und Legitimation von zentraler Bedeutung. Sein Besitz allein beweist die Berechtigung nicht stets.
Bedeutung und Abgrenzung
Geht der Brief verloren, kann ein gerichtliches Aufgebotsverfahren erforderlich sein, bevor über die Grundschuld sicher verfügt oder sie gelöscht werden kann.
Beispiel
Eine Bank erhält zur Kreditsicherung eine Briefgrundschuld. Bei Abtretung an eine andere Bank müssen Abtretungskette und Übergabe des Originalbriefs nachgewiesen werden.
Häufige Fragen
Woran erkennt man eine Briefgrundschuld?
Im Grundbuch fehlt der Ausschluss der Brieferteilung; außerdem existiert ein vom Grundbuchamt ausgestellter Grundschuldbrief.
Kann sie ohne Brief übertragen werden?
Grundsätzlich nicht durch die normale Briefabtretung; Verlust oder Sonderfälle erfordern zusätzliche Verfahren.
Ist sie vom Darlehen abhängig?
Nein. Die Grundschuld ist abstrakt; die Sicherungsabrede verbindet sie schuldrechtlich mit der Forderung.
Zusammenhänge und Quellen
Weitere Zusammenhänge erläutern die Wörterbuchartikel Eigentum, Grundbuch, Auflassung, Auflassungsvormerkung, Notarielle Beurkundung und Grundschuld.
Nicht werbliche Vertiefungen bieten zivilrecht-faq.de und verwaltungsrecht-faq.de. Maßgebliche Vorschriften enthalten das amtliche Bürgerliche Gesetzbuch und die Grundbuchordnung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.