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Fiktionsbescheinigung

Fiktionsbescheinigung ist eine Bescheinigung der Ausländerbehörde über die gesetzliche Fortgeltung oder vorläufige Wirkung eines Aufenthaltsrechts während der Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels. Sie schafft die Fiktionswirkung nicht selbst, sondern dokumentiert die Rechtsfolge des § 81 AufenthG. Welche Rechte bestehen, insbesondere zur Erwerbstätigkeit oder Wiedereinreise, hängt von der konkreten Fiktionsart, dem bisherigen Status und den Eintragungen in der Bescheinigung ab.

Rechtliche Einordnung

Beantragt ein Ausländer rechtzeitig die Verlängerung seines Aufenthaltstitels, kann der bisherige Titel bis zur Entscheidung fortgelten. In anderen Fällen gilt der Aufenthalt ab Antragstellung als erlaubt. § 81 Abs. 5 AufenthG sieht den Nachweis durch Bescheinigung vor.

Rechtsfolgen und praktische Bedeutung

Die Fiktionsbescheinigung erleichtert den Nachweis gegenüber Arbeitgebern und Behörden. Ob Reisen möglich sind, muss anhand der konkreten Fiktionswirkung geprüft werden. Die Ausländerbehörde entscheidet später durch Verwaltungsakt über den eigentlichen Antrag.

Abgrenzung

Die Bescheinigung ist kein eigenständiger Aufenthaltstitel und keine Duldung. Sie bestätigt lediglich einen gesetzlich fingierten Status für die Zeit der Antragsbearbeitung.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer beantragt vor Ablauf seiner Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig deren Verlängerung. Die Behörde kann noch nicht entscheiden und stellt eine Fiktionsbescheinigung aus, die die Fortgeltungswirkung dokumentiert.

Häufige Fragen

Darf der Inhaber weiterarbeiten?

Das hängt vom bisherigen Titel, der Fiktionsart und den Eintragungen zur Erwerbstätigkeit ab.

Kann man damit ins Ausland reisen?

Nur bestimmte Fiktionswirkungen ermöglichen regelmäßig eine Wiedereinreise; eine Einzelfallprüfung ist wichtig.

Wie lange gilt die Bescheinigung?

Sie gilt für den eingetragenen Zeitraum und kann bei fortdauernder Bearbeitung verlängert werden.

Verwandte Begriffe und Quellen

§ 81 AufenthG und verwaltungsrecht-faq.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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