Judikatives Unrecht
Judikatives Unrecht bezeichnet rechtswidrige Schädigungen durch gerichtliche Tätigkeit. Im nationalen Amtshaftungsrecht begrenzt § 839 Abs. 2 BGB die Haftung für fehlerhafte Urteile grundsätzlich auf Fälle strafbarer Pflichtverletzung. Außerhalb urteilsvertretender Entscheidungen gelten die allgemeinen Voraussetzungen; bei überlangen Verfahren besteht ein besonderer Entschädigungsanspruch. Zusätzlich kann unionsrechtliche Staatshaftung bei einer offenkundigen, hinreichend qualifizierten Verletzung individualschützenden Unionsrechts durch ein letztinstanzliches Gericht eingreifen. Rechtsmittel und Anhörungsrüge bleiben vorrangige Mittel, Fehler im Verfahren selbst zu korrigieren.
Rechtliche Einordnung
Der Begriff umfasst richterliche Entscheidungen und sonstige justizielle Maßnahmen, deren Haftungsfolgen je nach Tätigkeit unterschiedlich begrenzt sind.
Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Zu prüfen sind Art der richterlichen Handlung, Spruchrichterprivileg, Drittbezug, Verschulden, Rechtsmittelgebrauch und gegebenenfalls besondere unionsrechtliche Anforderungen.
Verfassungs- und unionsrechtliche Bezüge
Richterliche Unabhängigkeit und Rechtskraft stehen Justizgewährleistung und Individualschutz gegenüber. Haftung bleibt deshalb auf besonders qualifizierte Fälle begrenzt.
Beispiel
Ein letztinstanzliches Gericht missachtet offenkundig eine eindeutige EuGH-Rechtsprechung und verursacht dadurch einen unmittelbaren Vermögensschaden.
Häufige Fragen
Haftet der Staat für jedes falsche Urteil?
Nein. Das Spruchrichterprivileg setzt im nationalen Recht sehr enge Grenzen.
Was gilt bei Verfahrensverzögerung?
Dafür besteht ein besonderer Entschädigungsanspruch nach dem Gerichtsverfassungsgesetz.
Kann Unionsrecht Haftung auslösen?
Ja, bei offenkundigem qualifiziertem Verstoß eines letztinstanzlichen Gerichts.
Weiterführende Hinweise
Siehe Spruchrichterprivileg, richterliche Unabhängigkeit, Anhörungsrüge und Rechtskraft. Weiterführend informieren verwaltungsrecht-faq.de, das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de, zivilrecht-faq.de, europarecht-faq.de sowie die amtlichen Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.