Actio negatoria
Actio negatoria bezeichnet eine dingliche Klage des römischen Rechts, mit der der Eigentümer eine behauptete fremde Berechtigung an seiner Sache abwehrt. Sie dient insbesondere dazu, das Bestehen eines vom Gegner beanspruchten Nutzungs- oder Dienstbarkeitsrechts zu verneinen und entsprechende Eigentumsbeeinträchtigungen zu beseitigen. Anders als die Rei vindicatio zielt sie grundsätzlich nicht auf die Rückgewinnung des entzogenen…