Actio locati
Die Actio locati ist die römischrechtliche Klage des Locator aus einer Locatio conductio. Dieses Vertragsmodell umfasste unter anderem entgeltliche Gebrauchsüberlassung, Arbeitsleistung und Werkherstellung. Wer als Locator handelt, richtet sich nach der Vertragsart; bei der Sachmiete ist es der Vermieter, beim Werkvertrag grundsätzlich der Besteller. Die Klage dient seinen vertraglichen Ansprüchen und gehört zu den Klagen…