Beschlusskompetenz
Beschlusskompetenz Beschlusskompetenz ist die rechtliche Befugnis der Wohnungseigentümer, eine bestimmte Angelegenheit durch Mehrheitsbeschluss verbindlich zu regeln. Sie muss sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz oder aus einer wirksamen Vereinbarung, insbesondere einer Öffnungsklausel, ergeben. Fehlt sie, kann der Beschluss nichtig sein. Beschlusskompetenz ist von der inhaltlichen Rechtmäßigkeit zu unterscheiden: Ein kompetenzgemäß gefasster Beschluss kann dennoch anfechtbar sein, wenn…