Briefgrundschuld
Briefgrundschuld Briefgrundschuld ist eine Grundschuld, über die zusätzlich zur Eintragung im Grundbuch ein Grundschuldbrief ausgestellt wird. Zur rechtsgeschäftlichen Übertragung sind grundsätzlich schriftliche Abtretungserklärung und Übergabe des Briefs erforderlich; eine Grundbucheintragung des neuen Gläubigers ist nicht zwingend. Der Brief erleichtert den außergrundbuchlichen Verkehr, schafft aber Verlustrisiken und zusätzlichen Prüfungsbedarf. Wird die Brieferteilung ausgeschlossen, liegt eine Buchgrundschuld…