Eigentumsrecht

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    Briefgrundschuld

    Briefgrundschuld Briefgrundschuld ist eine Grundschuld, über die zusätzlich zur Eintragung im Grundbuch ein Grundschuldbrief ausgestellt wird. Zur rechtsgeschäftlichen Übertragung sind grundsätzlich schriftliche Abtretungserklärung und Übergabe des Briefs erforderlich; eine Grundbucheintragung des neuen Gläubigers ist nicht zwingend. Der Brief erleichtert den außergrundbuchlichen Verkehr, schafft aber Verlustrisiken und zusätzlichen Prüfungsbedarf. Wird die Brieferteilung ausgeschlossen, liegt eine Buchgrundschuld…

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    Baulast

    Baulast Baulast ist eine freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, auf seinem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Sie dient häufig dazu, ein Bauvorhaben auf einem anderen Grundstück genehmigungsfähig zu machen, etwa durch Sicherung von Zufahrt, Stellplätzen oder Abstandsflächen. Baulasten werden nach dem jeweiligen Landesrecht in ein Baulastenverzeichnis eingetragen…

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    Ersitzung

    Ersitzung ist der gesetzliche Erwerb von Eigentum durch langjährigen Eigenbesitz unter weiteren Voraussetzungen. Bei beweglichen Sachen erwirbt nach § 937 BGB grundsätzlich derjenige Eigentum, der die Sache zehn Jahre als ihm gehörend besitzt. Ausgeschlossen ist der Erwerb, wenn er beim Besitzerwerb nicht gutgläubig war oder später erfährt, dass ihm das Eigentum nicht zusteht. Für Grundstücke…

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    Anwartschaftsrecht

    Anwartschaftsrecht ist eine rechtlich gesicherte Erwerbsposition, bei der von einem mehraktigen Entstehungstatbestand bereits so viele Voraussetzungen erfüllt sind, dass der Veräußerer den endgültigen Rechtserwerb nicht mehr einseitig verhindern kann. Wichtigster Fall ist der Eigentumsvorbehalt: Nach Übergabe und bedingter Übereignung besitzt der Käufer bis zur vollständigen Zahlung ein Anwartschaftsrecht am Kaufgegenstand. Es ist übertragbar, pfändbar und…

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    Sozialbindung des Eigentums

    Sozialbindung des Eigentums bezeichnet den Verfassungsgrundsatz aus Artikel 14 Absatz 2 GG, wonach Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen soll. Eigentumsrechte bestehen daher nicht grenzenlos, sondern werden durch Gesetze in einen sozialen Zusammenhang eingeordnet. Im Zivilrecht zeigt sich dies etwa im Miet-, Nachbar-, Sachen- und Verbraucherrecht. Die konkrete Belastung muss…

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    Besitzschutz

    Besitzschutz umfasst die zivilrechtlichen Ansprüche und Selbsthilferechte, die den tatsächlichen Besitzer einer Sache gegen verbotene Eigenmacht sichern. Geschützt wird der bestehende Besitz unabhängig davon, ob der Besitzer Eigentümer ist oder ein Recht zum Besitz besitzt. Die §§ 858 bis 864 BGB ermöglichen insbesondere Wiedereinräumung des entzogenen Besitzes und Beseitigung von Störungen. Davon zu unterscheiden sind…

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    Notwegrecht

    Das Notwegrecht gibt dem Eigentümer eines Grundstücks unter den Voraussetzungen des § 917 BGB einen Anspruch darauf, ein Nachbargrundstück zur notwendigen Verbindung mit einem öffentlichen Weg zu benutzen. Voraussetzung ist, dass dem Grundstück die ordnungsgemäße erforderliche Anbindung fehlt. Verlauf und Umfang bestimmen sich nach den Umständen und möglichst geringer Belastung des Nachbarn. Der Begünstigte muss…

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    Überbau

    Überbau liegt vor, wenn ein Gebäude die Grundstücksgrenze überschreitet und teilweise auf dem Nachbargrundstück steht. § 912 BGB verpflichtet den Nachbarn unter bestimmten Voraussetzungen zur Duldung, wenn der Bauende weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat und der Nachbar nicht rechtzeitig widersprochen hat. Als Ausgleich ist regelmäßig eine Geldrente zu zahlen. Bei vorsätzlichem oder grob…

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    Eigentumsvermutung

    Eigentumsvermutung bezeichnet insbesondere die gesetzliche Vermutung des § 1006 BGB, dass der Besitzer einer beweglichen Sache deren Eigentümer ist. Für einen früheren Besitzer wird vermutet, dass er während seiner Besitzzeit Eigentümer war. Die Vermutung erleichtert den Beweis in Eigentumsstreitigkeiten, ersetzt Eigentum aber nicht und kann durch Gegenbeweis widerlegt werden. Gegenüber einem früheren Besitzer, dem die…

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    Fundrecht

    Fundrecht ist die Gesamtheit der Vorschriften über verlorene und gefundene Sachen, insbesondere in den §§ 965 bis 984 BGB. Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, muss den Fund grundsätzlich anzeigen, die Sache verwahren und gegebenenfalls abliefern. Der Finder kann Aufwendungsersatz und Finderlohn beanspruchen. Meldet sich der Empfangsberechtigte nicht, kann nach Ablauf der…