Sondernutzungsrecht
Sondernutzungsrecht Sondernutzungsrecht ist die einem Wohnungseigentümer eingeräumte ausschließliche Befugnis, einen bestimmten Teil des Gemeinschaftseigentums unter Ausschluss der übrigen Eigentümer zu nutzen. Häufig betrifft es Gartenflächen, Stellplätze, Terrassen oder Dachböden. Das Eigentum bleibt gemeinschaftlich; das Recht verändert lediglich die Nutzung. Wird die Vereinbarung als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen, wirkt sie auch gegenüber späteren Erwerbern….