Einzelrichter beim EGMR
Der Einzelrichter beim EGMR entscheidet über Individualbeschwerden, die ohne weitere Prüfung durch einen Spruchkörper unzulässig sind oder aus dem Register gestrichen werden können. Er darf keine Beschwerde gegen den Staat prüfen, für den er gewählt wurde. Seine Unzulässigkeits- oder Streichungsentscheidung ist endgültig. Hält er eine Beschwerde nicht für offensichtlich erledigungsreif, leitet er sie an einen…