Inkrafttreten völkerrechtlicher Verträge
Inkrafttreten völkerrechtlicher Verträge bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem ein Vertrag für die beteiligten Staaten rechtlich verbindlich und grundsätzlich zu erfüllen ist. Maßgeblich sind zuerst die Inkrafttretensklauseln des Vertrags, etwa eine bestimmte Zahl hinterlegter Ratifikationsurkunden oder ein festgelegtes Datum. Fehlt eine Regelung, gilt die Wiener Vertragsrechtskonvention. Bei multilateralen Verträgen kann der allgemeine Inkrafttretenszeitpunkt vom späteren Inkrafttreten…