Zusicherung
Eine Zusicherung ist nach § 38 VwVfG die schriftliche Zusage einer zuständigen Behörde, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen. Sie begründet eine verbindliche Selbstverpflichtung und ist von unverbindlicher Auskunft, allgemeiner Absichtserklärung und tatsächlicher Zusage abzugrenzen. Erforderlich sind hinreichende Bestimmtheit, Schriftform und Zuständigkeit. Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nachträglich so wesentlich, dass…