Treu und Glauben
Treu und Glauben ist ein grundlegender Maßstab des Zivilrechts, nach dem Schuldner und Gläubiger ihre Rechte und Pflichten unter Rücksicht auf Verkehrssitte, Vertrauen und redliches Verhalten ausüben müssen. § 242 BGB ergänzt Verträge und Gesetze, begrenzt Rechtsmissbrauch und trägt Fallgruppen wie Verwirkung, widersprüchliches Verhalten und ergänzende Pflichten. Die Generalklausel erlaubt keine freie Billigkeitsentscheidung, sondern verlangt…